Hallo zusammen,
mein Problem ist folgendes:
Ich beabsichtige in ein Unternehmen mit o. g. Rechtsform mit einem mind. 50%igen Anteil einzusteigen. Soweit mir bisher bekannt, ist der Einstieg sowohl in die vorhandene GmbH als auch in die KG mit jeweils 50% des Kapitals sinnvoll.
Ich werde in absehbarer Zeit nicht in dem Unternehmen arbeiten.
Der bisher alleinige Eigentümer würde sich gerne selber anstellen, was aber so nicht geht. Aus diesem Grund ist nun die Überlegung meinerseits, sich mit 51% zu engagieren, so daß ich ihn dann als Geschäftsführer einstellen kann. Was ich nun nicht weiß ist, ob ich dann 51% der KG halten und/ oder 51% an der GmbH halten müßte.
Ich hoffe, daß ich überhaupt auf dem richtigen Dampfer bin.
Danke
Hi Hobbyschrauber,
mach einer Woche hat sich noch kein Fachmann zur Beantwortung gefunden ?
Schade.
In der Regel wird die GmbH nur als Verwaltungsgesellschaft genutzt während die Gewinne in der Co. KG auflaufen.
Wenn sich der aktuelle Beseitzer nicht selbst als GF einstellen kann, bedeutet es, dass er in beiden Firmen als Gesellschafter eingetragen ist.
Ist wohl nicht allzu groß die Firma.
Mein Tipp:
Übernimm nicht die Mehrheit. Der GF bekommt ZUSÄTZLICH zu seinen anteiligen Gewinnbeteiligungen ein festes Monatsgehalt.
Wenn der Partner also Anteilsminderheit + GF ist, kann er DOCH machen was er will…deine Mehrheit interessiert nach außen keinen.
Der GF ist immer der Vertreter der Gesellschaft.
Er hat dann also nur sein Risiko mit dir geteilt aber nicht seine eigenen Befugnisse.
Wenn es schlecht geht, hat er sein festes Monatsgehalt und du deine 50/51% von Null Gewinn = Null