Hallo,
ich werde nachträglich verbeamtet (mit fast 45 Jahren) und würde jetzt gerne wissen, wie hoch mein Verdienst sein wird. Ich bin unverheiratet und habe keine Kinder.
Was ich auch noch ganz gerne wissen würde: Muss ich mich eigentlich privat versichern oder kann ich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben? Ich bin nämlich sehr zufrieden mit meiner.
Hallo,
ich werde nachträglich verbeamtet (mit fast 45 Jahren) und
würde jetzt gerne wissen, wie hoch mein Verdienst sein wird.
Hallo, ich bin Arbeitnehmer. Kannst du mir sagen, wieviel ich verdiene?
Kleiner Tipp: es gibt Besoldungstabellen; da du sicher besser weißt als wir, wie du einzustufen bist, solltest du danach mal selber googeln…
Was ich auch noch ganz gerne wissen würde: Muss ich mich
eigentlich privat versichern oder kann ich auch freiwillig in
der gesetzlichen Krankenkasse bleiben? Ich bin nämlich sehr
zufrieden mit meiner.
Niemand wird in D gezwungen, die gesetzliche Krankenkasse zu verlassen.
ich werde nachträglich verbeamtet (mit fast 45 Jahren) und
würde jetzt gerne wissen, wie hoch mein Verdienst sein wird.
Wer soll dir das sagen können, ohne zu wissen, was für Voraussetzungen du mitbringst und als was du angestellt/verbeamtet bist … :-/
Das könnte sich überall zwischen A3 und A13 bewegen …
Ich bin unverheiratet und habe keine Kinder.
schön. sh. oben.
Was ich auch noch ganz gerne wissen würde: Muss ich mich
eigentlich privat versichern
nein
oder kann ich auch freiwillig in
der gesetzlichen Krankenkasse bleiben?
Ja.
Allerdings musst du dann den _vollen_ Beitrag für freiwillig Versicherte zahlen, da die Beihilfeleistung deines Dienstherren von der gesetzlichen Krankenkasse idR nicht anerkannt wird.
Andersherum gibt es meines Wissens in einigen Bundesländern keine Beihilfeleistung für gesetzlich versicherte Beamte.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich rate dir den Versicherungsteil dieser Frage nochmal im Versicherungsbrett zu stellen, wo sich diesbezüglich Experten rumtreiben …
Hallo,
tut mir Leid wegen der fehlenden Informationen:
Also, ich bin seit 1999 Grundschullehrerin im Angestelltenverhältnis in NRW, aber immer nur auf Vertretungsbasis. 2008 bekam ich dann eine Festanstellung als angestellte Lehrerin des Landes NRW.
Auf Grundlage eines Urteils des Bundesverwaltungsgericht Leipzig klagte ich auf Übernahme in das Beamtenverhältnis und habe jetzt die Nachricht vom OVG Münster erhalten, dass ich nachträglich in das Beamtenverhältnis berufen werde.
Jetzt stellen sich mir natürlich Fragen hinsichtlich der Besoldung (Höhe).( Meine Entgeldgruppe ist z.Zt. E 11, Stufe 5. )und der Krankenversicherung (privat oder doch weiter gesetzlich).
Hallo, m.E. kommt BesGruppe A 12 in Frage, außer NRW hat Sonder-Regelungen. Wenn Du 100%ig sicher bist, dass Du Single bleibst,
kann nur priv.Krankenversicherung in Frage kommen. Ich bin 26 J.
bei der DEBEKA. Aber Warnung: Du stellst einen Antrag auf Kosten-
Erstattung und wartest und wartest auf Anerkennung. Dabei hat die
Versich. längst überwiesen; das übliche Verfahren, wenn keine
Kürzungen vorgenommen wurden, keine Mitteilungen zu versenden. Verw.Kosten-Ersparnis. Gruß
m.E. kommt BesGruppe A 12 in Frage, außer NRW hat
Sonder-Regelungen.
Sehe ich auch so.
Aber Warnung: Du stellst einen Antrag auf
Kosten-Erstattung und wartest und wartest auf Anerkennung. Dabei hat
die Versich. längst überwiesen; das übliche Verfahren, wenn keine
Kürzungen vorgenommen wurden, keine Mitteilungen zu versenden.
Verw.Kosten-Ersparnis.
Sorry, aber was soll denn das Gefasel? Kann man das auch in verständliches Deutsch fassen?
Wie wärs mit ganzen Sätzen, so richtig mit Subjekt, Prädikat und Objekt …
tut mir Leid wegen der fehlenden Informationen:
Also, ich bin seit 1999 Grundschullehrerin
das bestätigt wieder einmal alle Vorurteile und Klischees bezüglich Grundschullehrern.
Du schaffst es ehrlich nicht selbst herauszufinden, wie du als Beamter besoldest wirst …? Wahnsinn …
Das ist der Grund warum ich an der Uni alle Seminare die gemeinsam mit Grundschullehrern waren, gemieden habe wie der Teufel das Weihwasser
SCNR
(Meine Entgeldgruppe ist z.Zt. E 11, Stufe 5.)
Das macht mich etwas stutzig, denn m. E. müsstest du in E12 sein …
Wenn es in deiner beruflichen Laufbahn keine haken gibt, müsste aber A12 mit der entsprechenden Alterseinstufung (Schätzungsweise Stufe 9 oder 10) schon dabei rausspringen.
Hallo, der Zusatz mit der „Warnung“ ist als Witz oder als Positives,
negativ ausgedrückt, zu verstehen; ist wahrscheinlich aber nur von
Grundschullehrern zu verstehen.
Ich wollte die Werbung für die DEBEKA nicht übertreiben, obgleich
diese Versicherung m.E. 5 von möglichen 5 Sternen verdient. Gruß
Hallo,
ich dachte immer, bei wer-weiß-was? darf man Fragen stellen und wird nicht blöd angemacht!
Was ist dir denn über die Leber gelaufen? Vielleicht waren wir in unseren Seminaren ja auch froh, dass bestimmte Leute diese nicht besucht haben. (Teilnahme wäre aber vielleicht besser für dich gewesen, dann wären einige Rechtschreibfehler bestimmt nicht vorgekommen!
chu?