Liebe/-r Experte/-in,
ich erwarte in den nächsten Tagen Fördergelder vom Jobcenter. Genauer gesagt handelt es sich um Einstiegsgeld nach §16b SGB II und Förderzuschuss und Darlehen nach § 16c SGB II. Meine Frage: Wenn ich als Einzelunternehmer starte und die 16c-Förderung für Anschaffungen nutze, muss ich die Förderung eigentlich in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Einnahme verbuchen? Es handelt sich ja in dem Falle um gebundene Mittel, die ja nicht zur Sicherung des Einkommens vorgesehen sind. Danke für die Info. Beste Grüße aus Berlin.