Einstiegsgeld

Liebe/-r Experte/-in,

ich erwarte in den nächsten Tagen Fördergelder vom Jobcenter. Genauer gesagt handelt es sich um Einstiegsgeld nach §16b SGB II und Förderzuschuss und Darlehen nach § 16c SGB II. Meine Frage: Wenn ich als Einzelunternehmer starte und die 16c-Förderung für Anschaffungen nutze, muss ich die Förderung eigentlich in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Einnahme verbuchen? Es handelt sich ja in dem Falle um gebundene Mittel, die ja nicht zur Sicherung des Einkommens vorgesehen sind. Danke für die Info. Beste Grüße aus Berlin.

Hallo,

nein müssen Sie nicht. Genau genommen erhält die Privatperson den Zuschuss und das Einzelunternhemen hat die Ausgaben, die durch das Vermögen der Privatperson bezahlt werden. Somit sind die Anschaffungen reine Kosten und es gibt keinen AO-Ertrag.

Aus welcher Region kommen Sie? Sie wissen, dass Sie eine geförderte Unternehmensberatung erhalten (Gründercoaching)? Wir sind in NRW aktiv (www.nrw-gruendercoaching.de) und würden uns freuen, Ihnen dienen zu dürfen.

Mfg
A. Richter

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hilft mir schon mal weiter. Danke auch für Ihr Angebot einen Existenzgründungscoach zu stellen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich zum einen in Berlin bin, des weiteren aber bereits einen Coach, der über WSF gefördert wird, habe.

Ich danke Ihnen trotzdem für das Angebot und wünsche Ihnen alles Gute.

Gruß Hagen Mattik