Einstiegsgeld - 2 Jahre oder länger?

Guten Tag!

Mal angenommen, jemand gründet aus ALG II und beantragt Einstiegsgeld, welches auch gewährt wird. Die maximale Bezugsdauer von Einstiegsgeld ist meines Wissens zwei Jahre.

Kann dieser Zeitraum verlängert werden? Wenn z.B. im Laufe der zwei Jahre zweimal Untätigkeitsklage beim Sozialgericht eingereicht werden musste, weil die ARGE den Gründer durch Nichtbearbeitung des ALG-II-Regelsatzes sozusagen handlungsunfähig gemacht hat?

Welche Gründe können zur Zahlung von Einstiegsgeld auch über die zwei Jahre hinaus gelten?

Danke im voraus; viele Grüße
Vincent.

Gericht fragen
Hallo

Welche Gründe können zur Zahlung von Einstiegsgeld auch über die zwei Jahre hinaus gelten?

Rein von der Logik her doch das, was du erwähnt hast:

Wenn z.B. im Laufe der zwei Jahre zweimal Untätigkeitsklage beim Sozialgericht eingereicht werden musste, weil die ARGE den Gründer durch Nichtbearbeitung des ALG-II-Regelsatzes sozusagen handlungsunfähig gemacht hat?

Ich bin stark davon überzeugt, dass es da kein Gesetz und keine Richtlinien dazu gibt, da ein solches Verhalten der Arge vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist (jedenfalls nicht offiziell). Man müsste also schauen, was ein Richter dazu sagt.

Andere Möglichkeit wäre noch, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. Das ist aber ziemlich riskant.

Viele Grüße
Simsy