Ich habe für 1 Jahr Einstiegsgeld genehmigt bekommen, jedoch nur noch 2 Monate Anspruch auf ALG II. Wird danach das Einstiegsgeld weitergezahlt oder muss ich einen erneuten Antrag auf ALG II stellen??
Danke und viele Grüße, Lea
Ich habe für 1 Jahr Einstiegsgeld genehmigt bekommen, jedoch nur noch 2 Monate Anspruch auf ALG II. Wird danach das Einstiegsgeld weitergezahlt oder muss ich einen erneuten Antrag auf ALG II stellen??
Danke und viele Grüße, Lea
Moin!
Ebenso wie das ALG II wird auch beim daran angeschlossenen Einstiegsgeld immer eine zeitlich befristete Gewährung erteilt; dies u.a. deshalb, um automatisch Überprüfungen der wirtschaftlichen Lage durchführen zu können. Schließlich soll das Einstiegsgeld helfen den Gründer von der Stütze frei zu bekommen und da muss der Erfolg überprüft werden:0). Im Gegensatz zum Gründungszuschuss (ALG I) ist das Einstiegsgeld halt leider an die absolute Bedürftigkeit gebunden…
Einstiegsgeld wird insgesamt bis zu zwei Jahre gewährt. Sollte das Unternehmen bis dahin oder auch zu einem späteren Zeitpunkt, kommt z.B. im Saisongeschäft durchaus auch bei „alten“ Firmen gelegentlich vor, nicht oder nicht vollständig tragfähig sein, kann auch zur Fortführung der Selbständigkeit jederzeit (natürlich dann auf erneuten Antrag) wieder ALG II beantragt werden.
Zum angefragten Zeitpunkt (Ablauf erste Bewilligungsfrist „in zwei Monaten“) wird aufgrund der aktuellen EKS ggf. eine Verlängerung beschieden werden. Dazu reicht die mdl. Aussage beim Sachbearbeitertermin der im Zweifel deinerseits rechtzeitig (vor Ablauf)angemeldet werden sollte.
Sollte deine Firma dich auch nach einem Jahr noch nicht ernähren können, würde ich dringend empfehlen die Selbständigkeit kritisch zu hinterfragen. Hierzu kann es auch sinnvoll sein sich professionelle Unterstützung einzukaufen. Dies wird z.B. im Rahmen des KfW geführten „Gründer Caoching Deutschland“(GCD)* im ERSTEN Jahr der Selbständigkeit bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit mit 90% der Honorarkosten gefördert. Ziel des GCD ist es den Gründer fit zu machen in den Fragen und Aufgaben, bei denen noch Unterstützung gebraucht wird, um dauerhaft erfolgreich sein zu können.
Ich füge dir einen Link zum Programm bei; unter den zertifizierten Gründer Coaches findest du im Zweifel auch mich²:0).
Was machst du denn geschäftlich?
Ich hoffe die Frage einigermaßen hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit sonnigen Grüßen von der Ostsee
Stefan Römer
Dipl. Betriebswirt::: BusinessLotse ::: BergCoach :::
* https://gruenden.kfw.de/html/finanzierungsangebote/g…
²https://beraterboerse.kfw.de/index.php?ac=consultant…
Ich habe für 1 Jahr Einstiegsgeld genehmigt bekommen, jedoch…
Hallo Lea,
das Einstiegsgeld wird weitergezahlt. Denke aber daran, dass auch die Zuverdienstgrenzen (Freibeträge) weiter gelten.
Rechtzeitig vor Ablauf des ersten bezugsjahres einen Verlängerungsantrag stellen, wenn nötig.
Viel Erfolg
Nichts geht automatisch bei Behörden! IMMER neuen Antrag stellen - schlimstenfalls isses doppelt - was 100% besser ist als kein vorliegender Antrag!