Bei Arbeitslosengeld II, kann man eine Gewerbeanmeldung vor dem Einstiegsgeld
(Selbstständigkeit) abschließen und wird dies (Einstiegsgeld) dann evt. verweigert, wenn man
dies aus Unwissenheit vorher eine Gewerbeanmeldung abgeschlossen hat!
Bitte um Rat
Servus,
wenn der Antrag auf Einstiegsgeld nach der Gewerbeanmeldung gestellt ist, wird es nicht bewilligt, weil das Einstiegsgeld nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus beantragt worden ist, sondern von einem Gewerbetreibenden.
Schöne Grüße
MM
Hallo
nein, habe mich erkundigt und gesagt wurde mir das dies mit einer Gewerbeanmeldung nichts zu tun hat! man kann auch rückwirkend einen Antrag auf das Einstiegsgeld stellen.
Gruss
Servus,
bei wem erkundigt?
Hat diese Quelle auch erklärt, wie eine „rückwirkende Beantragung“ mit § 16b Abs 1 SGB II zusammenpasst?
Schöne Grüße
MM
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Hallo der Herr der dies kommentiert war der Berufsberater, der wieder rum fragte seinen Vorgesetzten bzw. den Herren der das zu entscheiden hat. Ob ich auf der sicheren Seiten bin, werde ich erst im Januar erfahren! dann poste ich wieder! Gruß
Servus,
Berufsberater am Jobcenter?
Welcher Vorgesetzte?
Regel: Beim Kontakt mit einer Behörde niemals eine mündliche Auskunft ohne Begründung akzeptieren. Telefonisches und Mündliches, dazu noch ohne Verweis auf die Rechtsgrundlage, ist in den Wind gesprochen.
Schöne Grüße
MM