Einstiegsgeld und ALG II

Hallo, Ihr Wissenden,

es geht um den Gesetzestext zum Einstiegsgeld und es sind praktische Fragen aufgetaucht, auf die man keine (oder widersprüchliche) Antworten bekommt.

Gründet jemand aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Firma (Kleinunternehmen), erhält er ALG II und ggf. Einstiegsgeld.

Das Einstiegsgeld wird nicht auf die ALG-II-Regelleistung angerechnet. (Richtig?)
Der Umsatz, den man macht, wird um die vom SB genehmigten Ausgaben bereinigt – man erhält so den Gewinn. (Richtig?)
Dieser Gewinn wird nach 6 Monaten mit dem Regelbetrag gegengerechnet (evtl. Rückzahlung oder Nachzahlung). (Richtig?)

Nun zu den Verständnisproblemen:
Wo ist aufgeführt (festgelegt), wie (wofür) das Einstiegsgeld zu verwenden ist?
Die Ausgaben für die Firma werden ja eigentlich hauptsächlich vom Einstiegsgeld beglichen … wirken sie deshalb nicht mehr umsatzmindernd?
Was passiert, wenn das Einstiegsgeld nicht komplett ausgegeben wird? (Da der Sacharbeiter ja über die Ausgaben (und die Höhe) entscheidet, kann dies ja vorkommen.)

Ich freue mich sehr auf Antworten, bin unglaublich neugierig und sehe erwartungsvoll einem Erfahrungsaustausch entgegen.

Hallo Vlora!

Ich freue mich sehr auf Antworten, bin unglaublich neugierig und sehe erwartungsvoll einem Erfahrungsaustausch entgegen.

Ich finde die Fragen sehr interessant, habe aber noch nie einen gekannt oder auch nur in einem Internetforum von einem gelesen, der dieses Einstiegsgeld tatsächlich erhält. -

Ich vermute, anderen geht es ähnlich. Aber vielleicht wissen ja die Arge-Mitarbeiter etwas …

Viele Grüße

Hallo

Das Einstiegsgeld ist keine Betriebseinnahme und hat imho in der Rentabilitätsvorschau nichts zu suchen…

Viele Infos: https://www.existenzgruender.de/recherchecenter/such…

Es gibt auch ein Bürgertelefon beim BMAS:
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung
Tel.: 0180 5 676712 (0,14 Euro/Min. aus den Festnetzen und max. 0,42 Euro/Min. aus den Mobilfunknetzen)

Gruß,
LeoLo

Ich danke Euch sehr für die Antworten.
Mal sehen, ob ich noch was rausfinde. Scheint echt nicht einfach zu sein.

Liebe Grüße

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Ich habe mich anfang des Jahres Selbstständig gemacht und erhalte auch Einstiegsgeld. Deswegen hier mein „Wissen“:

Ob und wieviel Einstigsgeld man erhält, entscheidet der Bearbeiter. Man bekommt für 6 Monate einen Bescheid, von diesem kann nicht mehr abgewichen werden (vom Amt). Man muß also nicht nachweisen, daß man und für was man dieses Geld gebraucht hat.

Aber nur soviel:
Ein Selbstständigkeit läuft Anfangs immer im Minus, welches man privat abfangen muß.
Da aber ein Hartz4-Empfänger kein eigenes Polster hat, bekommt man dieses quasi vom Amt.
Diese muß man nicht zurückzahlen und wird auch nicht angerechnet.

Ich hoffe, das hilft weiter!

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