Hallo, Ihr Wissenden,
es geht um den Gesetzestext zum Einstiegsgeld und es sind praktische Fragen aufgetaucht, auf die man keine (oder widersprüchliche) Antworten bekommt.
Gründet jemand aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Firma (Kleinunternehmen), erhält er ALG II und ggf. Einstiegsgeld.
Das Einstiegsgeld wird nicht auf die ALG-II-Regelleistung angerechnet. (Richtig?)
Der Umsatz, den man macht, wird um die vom SB genehmigten Ausgaben bereinigt – man erhält so den Gewinn. (Richtig?)
Dieser Gewinn wird nach 6 Monaten mit dem Regelbetrag gegengerechnet (evtl. Rückzahlung oder Nachzahlung). (Richtig?)
Nun zu den Verständnisproblemen:
Wo ist aufgeführt (festgelegt), wie (wofür) das Einstiegsgeld zu verwenden ist?
Die Ausgaben für die Firma werden ja eigentlich hauptsächlich vom Einstiegsgeld beglichen … wirken sie deshalb nicht mehr umsatzmindernd?
Was passiert, wenn das Einstiegsgeld nicht komplett ausgegeben wird? (Da der Sacharbeiter ja über die Ausgaben (und die Höhe) entscheidet, kann dies ja vorkommen.)
Ich freue mich sehr auf Antworten, bin unglaublich neugierig und sehe erwartungsvoll einem Erfahrungsaustausch entgegen.