Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank, dass ihr euch meiner Frage annehmt.
Natürlich wurde die Thematik „Einstiegsgeld und Krankenversicherung“ hier schon oft rauf und runtergebetet, einige Fragen konnte ich mir bisher trotz Recherche aber nicht beantworten. Deshalb hoffe ich auf euch Experten:
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meine Ausgangssituation:
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ich habe Architektur studiert und 1 Jahr bis dato gearbeitet
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beziehe derzeit Hartz4
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möchte mich Selbstständig machen (als "beratender Ingenieur, Architekt darf ich mich erst nennen wenn ich in der Architektenkammer bin, Voraussetzung hierfür: 2 Jahr Praxiserfahrung)
So, ich stehe nun vor der Entscheidung, wie ich meine Selbstständigkeit am besten in die Tat umsetze.
Mögliche Szenarien:
Szenario 1: ich beziehe weiter Hartz4 und baue mir mein Gewerbe „nebenbei“ auf
–> hierzu meine Fragen:
a) nehmen wir an, mein Hartz4 wird für weitere 6 Monate bewilligt und ich verdiene „nebenberuflich“ sehr viel Geld (zur Vereinfachung: 10.000 €). Wie würde die Verrechnung dann ablaufen? Ich würde mich ja bei der ARGE melden müssen, dass ich nebenberuflich selbstständig bin. Auch beim Finanzamt etc… Dann würde ich monatlich der ARGE mein Einkommen zukommen lassen und die ARGE setzt fest, wieviel ich zurück zahlen muss. Was ist dann allerdings mit der gesetzlichen Krankenversicherung, welche die ARGE für mich gezahlt hat? Muss ich die auch erstatten?
aa) Wenn ich jetzt 6 Monate lang gut Geld verdient habe und das Amt mir deshalb (zu Recht!) kein Hartz4 mehr zahlt, kann ich dann immer noch EInstiegsgeld beantragen weil ich ja dann jetzt vorhabe, mich hauptberuflich selbstständig zu machen?
Szenario 2: ich mache mich „vollzeit“ selbstständig und BEANTRAGE Einstiegsgeld
–> hierzu meine Fragen:
b) wie läuft das Ganze „technisch“ ab? dem Antrag auf Einstiegsgeld ist ja die Gewerbeanmeldung zuzufügen. Wenn ich mein Gewerbe nun anmelde, bin ich doch nachdem ich mich auch bei der ARGE gemeldet habe dass ich mich selbstständig machen möchte, ab diesem Zeitpunkt (nehmen wir an 01.03) selbstständig. Falle ich dann automatisch aus der gesetzlichen Krankenversicherung (über die ARGE) raus?
c) müsste ich mich dann in Unwissenheit darüber, ob mir das Einstiegsgeld gewährt wird, bei der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden und die zu entrichtenden Beiträge eigenständig zahlen? Das könnte ziemlich schief gehen, da ich ohne das Einstiegsgeld die erste Zeit nicht über die Runden kommen werde. Weil über das Einstiegsgeld wird ja erst im Nachhinein entschieden, wenn das Business also gewissermaßen schon steht.
d) mein Fallmanager hat mir nach einem Telefonat lediglich einen Fragebogen (ähnlich dem Businessplan) zugeschickt und NICHT den Antrag. Heißt also, wenn ich mein Business jetzt aufnehme (z.B. zum 01.03), mein Fallmanager mir den Antrag aber erst zum 01.04 „aushändigt“ (er sagte mir, er würde mir den Kram nach der Beantwortung des Fragebogens und nach der Begutachtung des Businessplans erst geben), kann ich also nicht mehr rückwirkend zum 01.03 Einstiegsgeld beantragen, wäre also in diesem Monat Mittellos. Habe ich das richtig verstanden?
e) Nehmen wir an ich bin - unabhängig vom Einstiegsgeld - selbstständig und habe in einem Monat keine Einkünfte. Muss ich dann - sofern es nicht anders geht - Hartz4 beantragen?
Ich hoffe ihr könnt meine Fragen weitgehend verstehen. Ansonsten fragt gerne nach! Nochmal vielen lieben Dank im Voraus, echt toll das Forum hier…
Beste Grüße
Nico