Einstiegsgeld

Hallöchen,

ich war grade beim arbeitsamt und habe mich erkundigt zwecks selbstständig (mediengestalter) machen. die gute frau hat mir auch gleich den antrag für´s einstiegsgeld mitgegeben konnte mir aber nix vernünftiges dazu erklären da sie ja eigentlich aus dem sozialamt kommen und eigentlich von nix nen plan haben (genau das hat se mir gesagt). kann mir jemand sagen ob sich das lohnt mit diesem einstiegsgeld? schliesslich wird das ja irgendwie mit dem hartz verrechnet. über hartz bin ich ja auch krankenversichert. was ist wenn ich jetzt soviel verdient habe das herr hartz nich mehr greift? muss ich mich dann privat versichern? bestimmt. aber was ist wenn es dann einen monat nich so gut läuft, wieder zurück zum amt? das is ja dann nen riesen hin und her.
dann muss ich ja so einen businessplan erstellen. woher soll ich denn wissen was ich einnehmen werde? ich könnte zwar fiktive zahlen da rein schreiben, aber was ist wenn sie zu überzogen sind?
vielleicht kann mir ja jemand ne seite empfehlen wo ich mir mal alles vernünftig durchlesen kann.

mfg. cuep

Eine Alternative zum EG gibt’s doch gar nicht!
Hallo …

die Frage, ob sich das rechnet stellt sich doch gar nicht, denn wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus möchten, dann bleibt Ihnen doch nur das Einstiegsgeld, eine Alternative gibt es doch gar nicht, es sei denn Sie möchten weiterhin ALG II beziehen.

Das Einstiegsgeld ist in § 29 SGB II geregelt und die Anrechnung des zusätzlichen Einkommens erfolgt nach § 30 SGB II. Das Einstiegsgeld beträgt maximal 345€ (die meisten Städte haben aufgrund leerer Kassen den Betrag um 50% gekürzt) und wird für max. 24 Monate gewährt.

Gekürzt wird nicht das Einstiegsgeld, sondern diejenigen ALG II Bezüge, die nicht Einstiegsgeld sind. Es wird ein Grundfreibetrag von 100€ angerechnet, darüber hinaus bis 800€ 20% und bis 1.200€ 10%.

Beispiel… Sie erhalten ALG II 345€ Grundversorgung und 200€ Mietzuschuss = 545€ und Einstiegsgeld in Höhe von 172,50€, insgesamt erhalten Sie dann 717,50€

Wenn Sie nun einen Auftrag abwickeln und hierfür netto 500€ erhalten, dann kann man hiervon den Grundfreibetrag von 100€ abziehen und nochmals 20% von den verbleibenden 400€ das macht dann 80€, d.h. von den 500€ werden als Freibeträge 180% abgezogen und 320€ auf das ALG II angerechnet.

Sie haben dann quasi „in der Tasche“ 500€ aus selbständiger Tätigkeit, 225€ aus ALG II und 172,50€ aus Einstiegsgeld, Sie „verbessern“ sich hiermit um 180€.

Viel Erfolg !

MfG
BEBOUB

Hallo cuep,
hört sich an, wie ein längerer Weg:
Existenzgründungsseminar machen, um die grundlegenden Informationen zu sozialer Absicherung, Businessplan, Zahlenwerk und Zeitplan zu bekommen. Infos (auch Termine für Seminare!)für Mediengestalter (auch zur günstigen Krankenversicherung) gibt es bei www.mediafon.net - die Seite wird von ver.di betrieben und ist das Beste was es für diese Branche gibt.
Es spricht auch nichts dagegen, neben dem Bezug von ALG 2 einfach schon anzufangen - ohne Einstiegsgeld - und die Nebeneinkünfte bei der ARGE zu verrechnen. Die Förderzeiten sind im allgemeinen zu kurz (in vielen Kommunen nur 6-12 Monate) so dass es selten zu schaffen ist, in dieser Zeit ein existenzsicherndes Einkommen zu erwirtschaften. Ausserdem läßt sich so am besten prüfen, ob man sich für die Selbständigkeit auch eignet!
Viel Erfolg, Birgitt

Hallo,

hier kannst du dich über Existenzgründung allgemein / Erstellung eines Businessplanes erkundigen:

http://www.existenzgruender.de/01/

Gruß,
M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo BEBOUB

gute Zusammenfassung, vielen Dank. Eine weiterführende Frage hätte ich an dieser Stelle, sie passt gerade so gut hierher:
welcher Betrag müsste denn schliesslich (nach Einnahme/Überschuss)einkommenssteuerlichsteuerlich herangezogen werden?

Danke!
vanlana

Wenn Sie nun einen Auftrag abwickeln und hierfür netto 500€
erhalten, dann kann man hiervon den Grundfreibetrag von 100€
abziehen und nochmals 20% von den verbleibenden 400€ das macht
dann 80€, d.h. von den 500€ werden als Freibeträge 180%
abgezogen und 320€ auf das ALG II angerechnet.

Sie haben dann quasi „in der Tasche“ 500€ aus selbständiger
Tätigkeit, 225€ aus ALG II und 172,50€ aus Einstiegsgeld, Sie
„verbessern“ sich hiermit um 180€.