Hallo Allerseits,
Nach dem Abschluss eines Arbeitsvertrages mit 90% Arbeitszeit fügt der Arbeitgeber einstündige „Zwangspausen“ in die Arbeitszeit ein, in denen der Arbeitnehmer „frei hat“. Der Arbeitnehmer ist nicht in der Lage, diese Freiheiten sinnvoll zu nutzen, zumal ihm nicht zugemutet werden kann, für diese kurze Zeit nach Hause zu fahren und wieder zurück. Er verbringt seine Arbeitszeit vor der Arbeitsstätte direkt in seinem Wagen. Das sind die 10%, für die er keine Vergütung bekommt.
Die wichtige Frage wäre:
- Ist dies rechtens, zumal diese Form der Arbeitszeitreduktion nicht expressis verbis vereinbart worden war und auch nicht in dem Arbeitsvertrag verfasst ist.
Nebenfrage:
- Ist die 3/4 Stunden Pause für die 12 Stunden Schicht trotz dieser Unterbrechung verpflichtend?
Danke und schöne Grüße,
Ayjay
Hallo
- Ist dies rechtens, zumal diese Form der Arbeitszeitreduktion
nicht expressis verbis vereinbart worden war und auch nicht in
dem Arbeitsvertrag verfasst ist.
Verstehe ich nicht. Ich dachte, es sei eine 90% Arbeitszeit zu VZ vereinbart worden.
Nebenfrage:
- Ist die 3/4 Stunden Pause für die 12 Stunden Schicht trotz
dieser Unterbrechung verpflichtend?
Nein, aber sie ist deswegen auch nicht verboten.
Um das vielleicht mal anders zu formulieren:
Die Lage der Arbeitzeiten bestimmt der Arbeitgeber in Rücksicht auf die vertraglichen Vereinbarungen und per billigem Ermessen. Sofern der AG also durch sein Direktionsrecht ausreichend „Deckung“ hat, die eine zusätzliche Pause so zu platzieren, wie er es gemacht hat, wird der AN diese bitter Pille wohl schlucken müssen, wenn er sich mit dem AG nicht anderweitig einigen kann. Sollte der AG allerdings gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag verstoßen oder kein billiges Ermessen ausüben ( http://www.bepefo.de/ARBR11105.pdf ), muß der Arbeitnehmer sein Recht ggf erstreiten. Die Lage einer feststehenden anderweitigen Arbeitspause ist für den Sachverhalt unerheblich.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Wann ist eigentlich die Grenze gezogen? Hätte der Arbeitgeber
etwa das Recht, jede 10. Minute als frei zu bezeichnen oder
jede 10. Sekunde als freie Atempause, um seine 90% zu
rechtfertigen?
siehe vorherige Antwort -> billiges Ermessen
Wenn im Betrieb ein Betriebsrat existiert könnte man den ja mal kontaktieren. Ansonsten bliebe da fachanwaltliche Beratung oder Kontaktaufnahme zur Gewerkschaft. Ganz oben von allen Möglichkeiten steht natürlich: das Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Gruß,
LeoLo