Hallo,
es werden für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt:
50 % der eigenen Einnahmen
50 % der Einnahmen des PKV-Versicherten,
sollten Kinder vorhanden sein, gibt es einen Freibetrag, der abgezogen
werden kann. Maximal werden 50 % der Beitragsbemessungsgrenze in der
Krankenversicherung angesetzt - V o r s i c h t !!!
Das kann aber auch 100% der Beitragsbemessungsgrenze sein
(Satzungsrecht der jeweiligen Krankenkasse).
Mindestgrenze sind 816,67 (2006) Einnahmen.
Gruss
Günter Czauderna
die Frage kann nur die betroffene Krankenkasse beantworten. Derartige Fälle werden durch die Satzung geregelt.
Bei uns würden grundsätzlich die Einnahmen der „Hausfrau“ für den Beitrag berücksichtigt werden - mindestens jedoch die Hälfte des Einkommens des Ehegatten.
Es wäre für den Ehemann ratsam in der GKV zu bleiben. Wahrscheinlich ist eine kostenfreie Familienversicherung der Ehefrau möglich.