Hallo,
ich beabsichtige mir einen Leichtkraftroller zu kaufen.
Honda Innova mit 125ccm, 7kw und 10 PS.
Meinen Führerschein habe ich seit 1987. Ein Motorrad hatte ich bisher nicht angemeldet. Lediglich eine 50ccm Roller die letzten 3 Jahre.
Nun bin ich am Preise vergleichen für eine günstige Haftpflichversicherung. Da wird man immer nach der SF Klasse gefragt.
Meine Frage wäre, wie hoch die als „Fahranfänger für Leichtkraftroller“ ist?
Einen Pkw habe ich zudem auch auf mich angemeldet wo ich Versicherungsnehmer bin. Weiß nicht ob das relevant ist…
Hallo,
frag Deine Versicherung, bei der Du den Pkw versichert hast nach der „Zweitwagenregelung“ das gilt in der Regel auch für (Leicht-)Krafträder.
Viele Grüße
Andreas
Da habe ich mir bereits ein Angebot machen lassen.
Die stufen mich dann mit 65% ein und der Jahresbeitrag würde dann knapp 100 EUR betragen. Das erscheint mir schon viel, für 65%.
Die stufen mich dann mit 65% ein und der Jahresbeitrag würde
dann knapp 100 EUR betragen. Das erscheint mir schon viel, für 65%.
Bei einer anderen Gesellschaft wird es kaum billiger werden, weil die Zweitwagenregelung nicht zum Tragen kommt.
Hallo,
Bei einer anderen Gesellschaft wird es kaum billiger werden,
weil die Zweitwagenregelung nicht zum Tragen kommt.
Zusatzfrage:
haben diese Zweitwagenregelungen nicht alle den Pferdefuß, daß wenn eines der Fahrzeuge einen Schaden verursacht, alle beide hochgestuft werden?
Gruß,
Woody
hallo,
meines wissens macht das nur ein versicherer.
frag doch einfach mal nach.
snake
haben diese Zweitwagenregelungen nicht alle den Pferdefuß, daß
wenn eines der Fahrzeuge einen Schaden verursacht, alle beide
hochgestuft werden?
Das ist sicherlich keine generelle Praxis.