ein Unterhalltspflichtiger Vater müßte gemäß seinem Nettogehalt von € 1.480,-- in die erste Gruppe der DT eingeteilt werden.
Wurde aber in die drite eingeteilt. Auf Nachfrage teilte das JA mit:
Zitat:
Da die DT für einen Familienvater mit einer nicht erwerbstätigen Frau und 2
Kindern ausgelegt ist
(vgl. Nr. 1 der Anmerkungen der DT) müssen 2 Gruppen hinzuaddiert werdern,
da Sie ledig und
nur ein weiteres Kind haben. Sie sind somit endgültig in Gruppe 3 (110 %
des Mindestunterhalts) einzu-
gruppieren.
Ist das so richtig?
Müßte eine Senkung erfolgen wenn die Mutter ein festes Gehalte von ca. €1.000,-- verdient?
Kindesunterhalt hat (sofern Kind nicht volljährig ist) NICHTS mit dem Einkommen der Mutter zu tun (sofern diese nicht ein Vielfaches des Unterhaltszahlers verdient)
Es heißt schließlich KINDESunterhalt und ist der Barunterhalt für euer gemeinsames Kind, die Mutter leistet erstmal vorrangig Betreuungsunterhalt und da Kindesunterhalt von 110% des Mindestunterhaltes in den unteren Stufen oft nicht ausreicht um den Bedarf des Kindes zu decken zahlt sie ebenfalls an den Kosten fürs Kind in Form von Geld.
Ein Kind kostet: Kleidung, Nahrung, Miete, Nebenkosten, Schulbedarf und das sind nur die Posten die richtig kosten das restliche "Kleinvieh macht auch Mist*
(Friseur, Geburtstagsgeschenke für Freunde, Unternehmungen, Vereine, Musikunterricht/-instrumente, Sportausrüstung, Klassenfahrten/ausflüge, usw usw )