Hallo,
angenommen, jemand schließt im Mai 2007 eine Haftpflichtversicherung für sein Motorrad als Anfänger ab. Das Fahrzeug wird als Zweitfahrzeug über die Versicherung des Vaters versichert.
Die Versicherung stuft ihn in SF 0 ein, was bei Motorrad 100% bedeutet. In 2008 ist es SF 1/2 und in 2009 SF 1 = 65% beim Motorrad.
Er hat also zum jetzigen Zeitpunk 2 schadensfreie Jahre (2007+2008).
Jetzt verkauft er sein Motorrad und versichert seinen PKW mit dieser Versicherung und wird in SF 1 = 100% beim PKW eingestuft.
Da er jedoch 2 schadensfreie Jahre nachweisen kann, müßte er doch mit dem PKW in SF 2 eingestuft werden.
In einem vergleichbaren Fall hat jemand nicht mit einem Motorrad sondern mit einem PKW begonnen und steht jetzt in SF 2.
Werden denn schadensfreie Jahre mit Motorrad oder PKW unterschiedlich bewertet?
Wie ist die richtige Einstufung?
angenommen, jemand schließt im Mai 2007 eine
Haftpflichtversicherung für sein Motorrad als Anfänger ab. Das
Fahrzeug wird als Zweitfahrzeug über die Versicherung des
Vaters versichert.
Die Versicherung stuft ihn in SF 0 ein, was bei Motorrad 100%
bedeutet. In 2008 ist es SF 1/2 und in 2009 SF 1 = 65% beim
Motorrad.
Er hat also zum jetzigen Zeitpunk 2 schadensfreie Jahre
(2007+2008).
Wie du schon selber geschrieben hast, hast du in 2009 SF1 !
Das Jahr 2007 war nicht komplett, daher SF 1/2 in 2008.
Jetzt verkauft er sein Motorrad und versichert seinen PKW mit
dieser Versicherung und wird in SF 1 = 100% beim PKW
eingestuft.
Halt die SF1 die er beim motorrad hatte.
Da er jedoch 2 schadensfreie Jahre nachweisen kann, müßte er
doch mit dem PKW in SF 2 eingestuft werden.
s.o.
In einem vergleichbaren Fall hat jemand nicht mit einem
Motorrad sondern mit einem PKW begonnen und steht jetzt in SF
2.
Der ist entweder von Beginn an mit SF 1/2 eingestuft worden, oder die Versicherung hatte Beginn 01.01.2007.
Werden denn schadensfreie Jahre mit Motorrad oder PKW
unterschiedlich bewertet?
deine methode nach dem rabattgrundjahr den sf zu ermitteln nach einem staffelwechsel ist sicher richtig. aber es gibt noch die fiktionsmethode. hierbei wird bei einem staffelwechsel von der versicherung geprüft wie sich der sf entwickelt hätte wenn ab beginn ein pkw versichert gewesen wäre. bei meinem verein beginnt dabei die fiktion immer mit der sf 1/2 da führerscheineinstufung oder eltern-kind-regelung ab beginn der fiktion unterstellt wird.
fiktion:
ich unterstelle unterbrechungsfreien und schadenfreien verlauf
2007 = h (07)
2008 = 1 (07)
2009 = 2 (07)
es gibt beide varianten, beide sind richtig. ob beide von allen versicherern angeboten werden entzieht sich aber meiner kenntniss.
bei meinem verein beginnt dabei die fiktion immer mit
der sf 1/2 da führerscheineinstufung oder eltern-kind-regelung
ab beginn der fiktion unterstellt wird.
Hallo,
sehr interessant. Das würde ja bedeuten, dass eine SFR Übertragung von Vater auf Tochter/Sohn nie zu einem Verlust einer SF Stufe führen würde. (Vorausgesetzt Sondereinstufung SF 1/2 bei Zweitwagen mit jungen Nutzern).