Hallo!
Wer kennt sich mit den Einstufungen im Öffentlichen Dienst aus?
Wie wird die Berufserfahrung angerechnet, wenn man vorher 25 Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet hat? Oder muss man etwa ganz unten anfangen?
Danke!
Hallo!
„Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Sie liegt vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Ausreichend kann aber auch eine gleiche oder gleichartige Tätigkeit sein, vorausgesetzt, sie entspricht in der Wertigkeit der zukünftigen Eingruppierung. Maßgeblich ist, ob das für die frühere Tätigkeit nötige Wissen und Können und die dort erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen typischerweise konkret auch für die neue Tätigkeit erforderlich sind und diese prägen. Beide Tätigkeiten müssen nach Aufgabenzuschnitt und Niveau zumindest gleichwertig sein.“
Sprich: kann durchaus angerechnet werden, kommt aber auf den Einzelfall an, etwa wie lange man beim betreffenden Arbeitgeber vorher schon mal beschäftigt war oder dergleichen. Ein Stück weit ist das auch verhandelbar ; wenn der Dienstherr jemanden unbedingt haben will, kann er erklären, daß diese und jene bisher ausgeübte Tätigkeit für die Arbeit förderlich ist und sie zum Zweck der Personalgewinnung ganz oder teilweise bei der Stufenfestsetzung angerechnet werden soll. Von daher mal beim Personalsachbearbeiter nachfragen, eventuell auch mit dem Dienststellenleiter sprechen.