Ein Kundin hat 1997 ein Fahrzeug gefahren welches als Zweitwagen bei der Mutter eingestuft war.
1999 war sie dann selber VN, hat dann ein eigenes Fahrzeug erworben und hat sich die SF Klasse 13 erfahren.
Nun hat die Mutter erneut einen Zweitwagen angemeldet und sich die Prozente (nun SF13) zurückgeholt, so das meine Kundin auf SF 1 eingestuft wird.
Ist das so überhaupt möglich ?
Das die SF Klassen Inhabergezogen sind ist mir klar aber kann es sein das die Mutter auch für die von der Tochter (!) als VN erfahrene SF Klasse Inhaber bleibt ?
inzwischen ist in der Kfz-Versicherung alles möglich, sogar das Gegenteil und Unmögliche.
Eine verlässliche Aussage ist kaum noch machbar, da die Gesellschaften aus Wettbewerbsgründen oft eine Geheimpolitik betreiben. Dies gilt auch für die Übertragung des SF.
Mir sind Gesellschaften bekannt, die den SF für alle möglichen Halter nutzen lassen, obwohl intern der ursprüngliche SF-Inhaber noch als solcher geführt wird.
Die einfachste Variante könnte hier sein, dass es sich um eine Versicherungsgemeinschaft handelt. Das bedeutet, dass der SF nicht wirklich übertragen wurde, sondern der Inhaber des SF erklärt, dass ein anderer Versicherungsnehmer seinen SF mit allen Vor- und Nachteilen nutzen kann, aber nicht SF-Inhaber wird.