werde demnächst ein Fahrzeug kaufen und von der Vollkasko Gebrauch machen. Bin derzeit Teilkasko versichert und Kfz Haftpflicht versichert mit (SF6 / 55%).
Nun habe ich mal ein paar Versicherungen via Internet unter Angabe der Daten des Fahrzeuges die Kosten durchrechnen lassen, musste aber beim Punkt VK stoppen, da ich ja noch keine besaß. Den Führerschein habe ich seit 1994 und fuhr auch zwischendurch ein paar Autos.
Mit welchen Satz steig ich bei einer VK Versicherung ein?
(Fahrzeugdaten: Opel Vectra Caravan Bj. 10/2008) 2.1: 0035 ; 2.2: AAJ
werde demnächst ein Fahrzeug kaufen und von der Vollkasko
Gebrauch machen. Bin derzeit Teilkasko versichert und Kfz
Haftpflicht versichert mit (SF6 / 55%).
Mit welchen Satz steig ich bei einer VK Versicherung ein?
Der Beitrag für die Fahrzeugvollversicherung (Voll-Kasko) folgt den SF-Jahren für die Haftpflicht. (Die Teilkasko beträgt immer und überall 100%). In Deinem Falle SF6 mit 60% … Einzige Bedingung: Es darf keine Vollkasko geben, die schon einmal durch einen eigenen Schaden belastet wurde.
stimme den Vorschreibern bedingt zu: die VK-SF wird an die KH angeglichen, bei Dir also SF 6, wenn in den letzten 12 Monaten keine VK bestanden hat. Hättest Du also bin zum 01.09.2004 eine VK gehabt mit (damals) SF 2 und einem Schaden, würde das jetzt keine Rolle mehr spielen.