Einstufung von Motologen nach UStG

Hallo zusammen!

Ich habe eine umsatzsteuerliche Frage:

Ist ein Motologe (Bewegungstherapeut) nach §4 Nr14 UStG als steuerfrei einzustufen?

Die Einordnung der Motologie als Heilberuf fällt mir schwer, da es sich offensichtlich auch um eine recht neue Berufsgruppe handelt. Fakt ist jedenfalls, daß der Motologe seine Leistung nicht auf ärztliche Anordung hin ausführt, und das wäre ein ausreichendes Indiz (so jedenfalss einschlägige Literaturmeinung)

Bin für jede Hilfe dankbar.

…keine Ahnung, sorry.

Bin der Meinung, umsatzsteuerfrei. Hörte die Bezeichnhung
erstmals.
Aus Erfahrung, der Beruf „Legasthenie“ ist Umsatzsteuer
frei, meine , bei Motologen gilt das Gleiche.