Einsturzgefährdete Immobilie wird verkauft, wer hat Verantwortung

Moin,
für bescheidene fast 3/4 Mio. Euronen wird ein denkmalgeschützter Hof verkauft (ist teuer im Südwesten bis eine Stunde von der Schweizer Grenze). Über und hinter einem zweistöckigen Wohntrakt (vor ein paar Jahren innen neu gemacht) steht die alte Scheune von nicht bescheidenen Ausmaßen. „Mit Entwicklungspotential“ „zu drei, vier Wohnungen ausbaubar“ wird es angepriesen.
Die „historischen, handgehauenen“ Balken sind nicht nur wurmzerfressen, sondern größeren Teils marode, an Verbindungspunkten auch mal auf 1/4 weggegammelt. Schwerwiegender ist, dass sich der Aufbau (Dachstuhl und Scheune) bereits zu drehen begonnen hat, die senkrechten Balken sind zum größeren Teil schon aus dem Winkel, ein Teil des Gebälks hat sich sowohl aus dem Lot bewegt, als auch schon ein Stück gedreht, so dass auch ein paar Verbindungen weitgehend auseinander gearbeitet bzw. auseinander gedreht sind.

Jetzt meine Frage. Nicht nur versch…aukelt der Makler den potentiellen Käufer, indem er dies verschweigt. Er besichtigt ebendiese Scheune/Dachstuhl laufend mit Interessenten. Und die Standsicherheit ist auf Dauer nicht gewährleistet. Nach Vorschrift ist das Ding vermutlich akut einsturzgefährdet, wenn ein Gutachter, Bauamtsbeamter, Architekt oder so draufschaut, nach menschlichem Ermessen kann es sich vielleicht auch noch ein paar Jahre ein paar cm im Jahr weiterdrehen, bis die ersten Balken zu fallen beginnen, weil so etwas ja nicht wirklich schnell geht.

Wer sollte da wen (welche Behörde) informieren, wer hat da sogar eine Pflicht dazu? Weil der Makler nicht nur besch… will, sondern auch extrem unfreundlich arrogant und so weiter ist, schadet dem ein Tritt in den Allerwertesten auch nicht (so ist das Anwesen tatsächlich noch nicht einmal ein Drittel wert, wenn das DMgeschützte Haus abgerissen ist, es zu retten würde ziemlich sicher wirtschaftlich nicht wirklich Sinn machen (geschätzt kostet der Dachstuhl plus Scheune nur in Wiederherstellung an/über 200.000. Und da springen dann auch die Schweizer ab.

Grüße

Die Bauaufsichtsbehörde ist dafür zuständig.
Die schickt dann einen Bausachverständigen der beurteilt ob und wie einsturzgefährdet die Ruine ist.
ramses90

Der Eigentümer ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich, dass von dem Gebäude keine Gefahr ausgeht.
Wenn das Gebäude unter DM-Schutz steht ist der Eigentümer verpflichtet Maßnahmen zu ergreifen um das Denkmal zu erhalten.
Die Denkmalbehörden sind offen für Hinweise aus der Bevölkerung, wenn Denkmäler nicht erhalten werden und verfallen. Leider können die Denkmalbehörden nicht ständig alle unter Denkmalschutz stehenden Gebäude im Blick haben.
Steht das Gebäude in der Denkmalliste: Denkmalbehörde informieren.
Steht das Gebäude nicht auf der Denkmalliste: Bauaufsichtsbehörde über den Zustand informieren. Kann auch jeder machen der sich gefährdet fühlt.

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Kann auch jeder machen, der es einfach nur mitbekommt. Die Behörde muss solchen Hinweisen von sich aus nachgehen, wenn sie plausibel sind. Auf Schlagzeilen wie: „Kind in Bauruine beim Spielen verschüttet - Behörde ging Hinweis auf Baufälligkeit nicht nach“, habe auch Beamte üblicherweise keine Lust.