Einstw. Verfügung o. ä. gg. Landratsamt?

Ist es möglich, im Verwaltungsrecht eine einstweilige Verfügung gegen das Landratsamt zu beantragen.

Es geht um folgendes:

Die DM-Preise für ein Taxameter (Taxi) sind sowohl pro Kilometer als auch pro Anschlag (Einschalten der Uhr) festgelegt.

Auf Anordnung des LRA wurden die Uhren bereits so geeicht, dass sie sich am 01.01., 0.00 Uhr auf Euro umstellen. Allerdings wurde da nicht genau umgerechnet, sondern alle Euro-Beträge nach unten auf volle 10 Cent abgerundet.

Ist da was zu machen?

Danke
Gruß
gisela

Hallo Gisela,

Ist es möglich, im Verwaltungsrecht eine einstweilige
Verfügung gegen das Landratsamt zu beantragen.

Typische Beamtenantwort: Es kommt drauf an.

Es geht um folgendes:

Die DM-Preise für ein Taxameter (Taxi) sind sowohl pro
Kilometer als auch pro Anschlag (Einschalten der Uhr)
festgelegt.

Ich geh mal davon aus, das das auch für die EURO-Preise gilt.

Auf Anordnung des LRA wurden die Uhren bereits so geeicht,
dass sie sich am 01.01., 0.00 Uhr auf Euro umstellen.

Vollkommen richtig, da es die DM ab 01.01.2002 Punkt 0:00 Uhr nicht mehr gibt!!!

Allerdings wurde da nicht genau umgerechnet, sondern alle
Euro-Beträge nach unten auf volle 10 Cent abgerundet.

Hier gehe ich davon aus, dass das nicht auf einfache Anordnung des Landratsamtes geschehen ist, sondern dass hier eine Ordnungsbehördliche Verordnung zum tragen kommt.
Dies ist eine Verordnung des Kreistages (!!!) die die Verwaltung ausführen muss !!!

Ist da was zu machen?

Du hättest dich rechtzeitig gegen die Verordnung wehren müssen.
Wenn das Taxiunternehmen dir gehört, so liegt es an dir, sich über die (vorgesehene) Änderung von Normen zu informieren. Eine Anfrage ans Landratsamt hätte hier Wunder gewirkt - du hättest zumindest erfahren können, wann die Änderung im Kreistag behandelt wird. Dann hättest du „deinen“ Politiker einschalten können und ihm die Sache erläutern.

Aber, alles „hätte und sollte“ nützt jetzt nichts mehr. Erkundige dich, ob die Verordnung bereits unanfechtbar ist. Wenn nein: Das zulässige Rechtmittel einlegen, wenn ja: Pech für dich.
Auf alle Fälle gelten (auch wenn ein Rechtsmittel noch möglich ist) ab dem 1.1. die neuen Tarife.

Danke

Bitte, auch wenn nicht in deinem Sinne :frowning:

Frohes Fest und guten Rutsch

HaWeThie

Hallo HaWeThie,

danke, für deine Antwort.

Wir haben´s einfach nicht gemerkt, dass da zu ungunsten umgerechnet wurde.

Hätten wohl besser aufpassen müssen.

G