Es geht um eine gerichtliche Entscheidung über eine einstweilige Verfügung. Konkret:
Die Arbeitsagentur hat mir alle Leistungen gesperrt; meine Anwätin hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, um wenigstens die vorläufige Weiterzahlung der Leistungen zu erreichen.
Ich habe zwei Kinder.
Wie lange dauert es, bis das SG über den Antrag entscheidet?