Einstweilig Verfügung

mich interessiert der Ablauf.

Wenn man also theoretisch will, daß sein Mieter etwas tut, was er nicht tut - als blödes Beispiel nehmen wir mal Laub harken, weil er gleichzeitig wegen einer hausmeisterlichen Tätigkeit weniger Miete zahlt und er tut das nicht.

Dann kann man ihm eine Abmahnung schicken und hinterher eine „Einstweilige Verfügung“ bei Gericht bewirken. Denn wenn das Laub nicht zusammengemäht wird, geht der Rasen kaputt. (Hier wird die Dringlichkeit klar)

Wie geht das? Kann man das selber machen? Kostet das Gebühren? Wo kann man das machen (AG?)

Dann kann man ihm eine Abmahnung schicken und hinterher eine
„Einstweilige Verfügung“ bei Gericht bewirken. Denn wenn das
Laub nicht zusammengemäht wird, geht der Rasen kaputt. (Hier
wird die Dringlichkeit klar)

problem: vorwegnahme der hauptsache -> leistungsverfügung nur aushamsweise zulässig, § 940 zpo analog

Wie geht das?

§§ 935ff. zpo http://dejure.org/gesetze/ZPO/935.html

Kann man das selber machen?

§§ 920 III, 936 zpo http://dejure.org/gesetze/ZPO/920.html

Kostet das Gebühren?

gibt es ein verfahren bei gericht, das keine gebühren kostet ?
kosten je nach streitwert bzw. durchführung einer mündlichen verhandlung oder nicht. bei erfolg hat der gegner die kosten zu tragen.

Wo kann man das machen (AG?)

§§ 937, 942, 12ff. zpo http://dejure.org/gesetze/ZPO/937.html