Hallo,
wenn vor Gericht zum gleichen Thema zwei Anträge eines Antragsstellers eingehen, nämlich einmal ein Antrag auf einstweilige Anordnung, und einmal als normaler Antrag.
Weiter angenommen es handelt sich hierbei um Anträge zum Thema Umgang oder Sorgerecht.
Ist es wahrscheinlich, dass beide Anträge unterschiedlich beurteilt werden?
Also einstweilige Anordnung positiv und normales Verfahren negativ?
Danke!
Bori