Hallo, lieber Experte,
ich habe von meinen Eltern eine einstweilige Verfügung
(hintergründe== ich war das Opfer !!!, das wissen muss ausreichen, sonst wird mein Post zulang)
über den Gerichtsvollzieher zugestellt bekommen.
Drei Monate später ( im Mai bekommen- August- Verhandlung) musste ich zu einer mündlichen Verhandlung, um mene Tat, zu korregieren und richtig darzustellen, welches meine Mutter falsch dargestellt hatte.
Bei der Verhandlung sagte der Vorsitzende, dass sich meine Eltern in meiner Kinderzeit im strafrechtlichen Bereich befunden haben und es verjährt ist. (Kindesmisshandlung etc.)
Dann befahl er mir meinen Widerspruch, den ich gleich nach Erhalt der Verfügung eingelegt hatte ( die hatten gelogen) , wieder zurück zunehmen.
Darauf ging ich ein und zog meinen widerspruch wieder zurück.
Dann bekam ich zwei Rechnungen ( Gerichtskosten ) und die Rechtsanwaltsrechnung von meinen Eltern, die ich bezahlen muss.
Jetzt meine Fragen:
Wie lange muss ich die Beine still halten?
Warum habe ich nur ein Verhandlungsprotokoll bekommen und kein Urteil oder Beschluss?
War der Ablauf rechtens, da ich keinen Anwalt genommen hatte, ( Hartz4, leider)
Über korrekte und Fachspezifische Antworten würde ich mich sehr freuen, da ich nicht weiss, wie ich damit umgehen soll.
Mit freundlichen Grüssen
saphra2