Einstweilige Verfügung

Hallo, lieber Experte,
ich habe von meinen Eltern eine einstweilige Verfügung
(hintergründe== ich war das Opfer !!!, das wissen muss ausreichen, sonst wird mein Post zulang)
über den Gerichtsvollzieher zugestellt bekommen.
Drei Monate später ( im Mai bekommen- August- Verhandlung) musste ich zu einer mündlichen Verhandlung, um mene Tat, zu korregieren und richtig darzustellen, welches meine Mutter falsch dargestellt hatte.

Bei der Verhandlung sagte der Vorsitzende, dass sich meine Eltern in meiner Kinderzeit im strafrechtlichen Bereich befunden haben und es verjährt ist. (Kindesmisshandlung etc.)
Dann befahl er mir meinen Widerspruch, den ich gleich nach Erhalt der Verfügung eingelegt hatte ( die hatten gelogen) , wieder zurück zunehmen.
Darauf ging ich ein und zog meinen widerspruch wieder zurück.

Dann bekam ich zwei Rechnungen ( Gerichtskosten ) und die Rechtsanwaltsrechnung von meinen Eltern, die ich bezahlen muss.

Jetzt meine Fragen:

Wie lange muss ich die Beine still halten?

Warum habe ich nur ein Verhandlungsprotokoll bekommen und kein Urteil oder Beschluss?

War der Ablauf rechtens, da ich keinen Anwalt genommen hatte, ( Hartz4, leider)

Über korrekte und Fachspezifische Antworten würde ich mich sehr freuen, da ich nicht weiss, wie ich damit umgehen soll.

Mit freundlichen Grüssen
saphra2

Hallo Saphra,
hier liegt eine recht merkwürdig geschilderte Sache vor, die spezifisch und formal aufgrund der vorliegenden Angaben nicht vollständig beraten werden kann.
Anfangs sei Dir gesagt, dass der Hartz4-Bezug auch einen Anwalt erlaubt (Prozesskostenhilfe) - was ich Dir auch dringend anraten würde!!
Da ich nicht weiß, was die einstweilige Verfügung untersagen oder unterbinden sollte, kann ich darauf auch keinen Bezug nehmen.
Wenn Du den Widerspruch zurückgenommen hast, bist Du formal für die entstandenen Kosten zuständig.
Formal war der Ablauf rechtens, allerdings scheint der Vorsitzende ein „bequemer Paragrafenreiter“ gewesen zu sein.
Ich weiß nicht, warum Du die Beine stillhalten solltest:
Einen Beschluss kannst Du einfordern und auf die Rchnungsstellung insofern reagieren, dass Du vor Rechnungsbgleichung einen dahinlautenden Beschluss (Urteil ist nicht möglich) einforderst.
Gestatte mir noch den Hinweis, dass ich Dir rate, mit dem gesamten Geschehen und Ablauf einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Liebe Grüße - Ernst

Hallo Ernst,

genau der Meinung bin ich auch " bequemer Paragrafenreiter ".

Ich€ wollte nur eine Zweite Meinung von einer anderen objektiven Person einholen, da ich die ganze Sache auch als sehr merkwürdig erachtet habe.

Meine Eltern sind nicht gerade arm, denen würde ich sogar eine Inszenierung des Verhandlung€ unterstellen, weil Sie es schon mal mit mir gemacht haben.

Da ging es um Unterhalt und ganz besonders um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wobei sie meinen Anwalt geschmiert haben.
In der Sache habe ich die genauen Beweise und die Rechtsanwaltskammer um Prüfung des Sachverhaltes gebeten.

Um nochmal auf die Einstweilige Verfügung zurückzukommen. Warum habe ich kein ordentliches Urteil oder einen Beschluss bekommen, sondern nur ein Verhandlungsprotokol?
Das leuchtet mit nicht so ganz ein.

Danke für deine schnelle und kompetente Antwort.

Liebe Grüsse von€Saphra2

Moin Saphra,
hier scheint ja eine „wirre“ Eltern-Kind-Beziehung vorzuliegen.

Du sagtest was von der Rücknahme Deines Widerspruches gegen die einstweilige Verfügung Deiner Eltern. Das heißt, dass kein Urteil zu sprechen war, da Du den Verhandlungsgegenstand erledigt hast. Wenn der Richter dies NUR zur Kenntnis genommen hat, hat der also auch keinen Beschluss gefasst, das Gericht kann Dir also auch keinen Beschluss zusenden.
Aus der StPO (Strafprozessordnung) geht ebenso hervor, dass die Kosten dann vom Prozessverursacher getragen werden.

Ich gehe davon aus, dass der Richter Deine Widerspruchsrücknahme zur Kenntnis genommen hat und dann den Termin beendet hat.

Es sei denn, der Vorsitzende hätte die Redewendung „es wird folgender Beschluss gefasst“ oder Ähnliches verwendet.

Zudem steht es Dir frei das Gericht schriftlich oder mündlich (zu Protokoll) zu fragen, warum keine Beschlussfassung vorliegt.

Ich bedauere Dir nichts anderes sagen zu können.

Schönes Restwochende - Ernst

hallo Ernst,

ja, da hast du wohl Recht mit dem " wirren familienleben"
wohl eher Familierndrama,

De Wortlaut war:Nun komme ich zum folgenden
Beschluss, etc", vom Richter.

Also ich frage schriftlich nochmal nach, ob ich den Beschluss noch bekomme oder ob die Sache nun erledigt ist oder nicht.

Ich dachte sie wäre es, aber vielleicht müssen meine Eltern dann noch einen Aufhebungsantrag bei dem Gericht
stellen, wenn Sie der Meinung sind, dass alles wieder in Ordnung ist.

Komisch ist nur, dass ich verloren haben soll weil ich demBitten des Richters nachgekommen bin.

Dann kann ich meine richtge Darstellung des Geschehens
garnicht mehr aussagen, weil die Darstellung meiner Eltern erlogen ist.

Dann habe ich verloren !!!
Das kann doch garnicht sein!!!

In einer einstweiligen Verfügung muss doch meines erachtens festgestellt werden, wer in diesem fall als gefährlich gilt.

Nur weil meine Eltern eine einstweilige Verfügung gegen mich gestellt haben, gelte ich (die einst ihr Opfer durch Familiäre gewalt geworden bin ) als gefährlich??

Dann haben die die Sache ja einfach umgedreht und ich soll jetzt die böse sein, weil die eher einen Antrag gestellt ahben, als ich ???
Dass ist doch unmöglich !!!

Schönes Wochenende dir auch. Gruss von Andrea

Hallo Andrea,
leider komme ich erst heute zu einer Antwort.
Leider muss ich Dir sagen, dass Du mit Deiner Rücknahme die Sache als erledigt gewertet und gestellt hast.
Wenn Du einen Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung zurücknimmst, stimmst Du im Nachhinein der ursprünglichen Verfügung im Grunde zu.
In der Rechtsprechung geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um den Erhalt eines Rechtsgutes.
Dir bleibt einzig der Klageweg von Dir aus.
Verklage doch Deine Eltern:
Wahrheitswidriges Verhalten gegenüber einem Gericht!
Mißbrauch eines Gerichtes!
Und und und!
Liebe Grüße - und mein Wochenende war auch nicht das Gelbe vom Ei - Ernst

hallo ernst,
ja das könnte ich auch tun, aber es verbessert ja meine Situetion nicht, sondern läutert meine Eltern nur als Lügner !!
Na ja, da kann ich wohl sonst nichts mehr machen, als in den sauren Apel zu beissen.
Trotzdem Danke ich dir für deine kompetenten und hilfsbereiten Antworten.
Liebe Grüsse von Andrea