Einstweilige Verfügung

Hallo sehr Gehrte Damen und Herren, ich habe gegen meinen Ex Freund einen Richterlichen Beschluss erlassen das er sich mir auf 100 Meter nicht mehr nähern darf. Dies ging auch durch. Nun erwarte ich von ihm allerdings ein Kind. Was ich bereits wusste als ich diese Anordnung angefordert hatte. Er war immer sehr Gewaltbereit mir gegenüber, hat mein Handy geortet und war immer genau an den Orten wo ich mich aufhielt. Nun haben wir seit einigen Tagen wieder per SMS und Telefon Kontakt. Immerhin ist er der Vater meines ungeborenen Kindes. Nun stand er vor meiner neuen Wohnung dessen Adresse eigentlich unbekannt ist und auch nicht mein Nachname am Klingelschild steht. Er hat mir wieder gedroht und auch meinem ungeborenen Kind. Nun meine Frage: Wird die Polizei trotzdem etwas machen auch wenn wir wieder kurzzeitig Kontakt hatten? Oder wird es mir jetzt zum verhängnis und sie sagen dann „selbst schuld“? Vielen Dank im Vorraus für die hoffentlich hilfreichen Antworten.

Hallo

ich habe gegen meinen Ex Freund einen Richterlichen Beschluss erlassen das er sich mir auf 100 Meter nicht mehr nähern darf. Dies ging auch durch.

Gab es denn eine Auflage für dich, um das zu erreichen? Wurde gesagt, dass er sich dir wieder auf weniger als 100 Meter nähern darf, sobald du Telefon- und SMS-Kontakt mit ihm aufnimmst? - Wenn nicht, dann ist das doch unabhängig davon.

Er …hat mein Handy geortet und war immer genau an den Orten wo ich mich aufhielt.

Wie du dann allerdings auf die Idee kommst, er würde deinen Wohnort nicht rausfinden, wenn du mit ihm SMS austauschst, das kann ich nicht ganz nachvollziehen.

Nun haben wir seit einigen Tagen wieder per SMS und Telefon Kontakt. Immerhin ist er der Vater meines ungeborenen Kindes. Nun stand er vor meiner neuen Wohnung dessen Adresse eigentlich unbekannt ist und auch nicht mein Nachname am Klingelschild steht.

Dann zeig ihn doch an! Du musst ihn jedes Mal anzeigen, wenn er sich dir mehr als 100 m nähert, sonst hat das Verbot doch keinen Sinn!
Du musst es aber sofort machen, solange er da noch steht, damit die Polizei ihn nach Möglichkeit da noch erwischt.

Nun meine Frage: Wird die Polizei trotzdem etwas machen auch wenn wir wieder kurzzeitig Kontakt hatten?

Was soll die Polizei denn machen, wenn du die gar nicht darüber informierst, dass er vor deiner Haustür steht?

Oder wird es mir jetzt zum verhängnis und sie sagen dann „selbst schuld“?

Willst du nicht lieber die Polizei danach fragen? Dann wüsstest du doch besser bescheid als so.

Viele Grüße

Hallo,

dann solltest du doch auch wissen,nach welchem Recht dieser Beschluß ergangen ist…*g*

a)Gewaltschutzgesetz

oder

b)Strafgesetz-Buch

Nach a) gibt es nämlich durchaus „Ausnahmen“ während nach b) hingegen bis zu 5 Jahre Gefängnis auf die betreffende Person warten.

Hallo.
Danke schon mal für die Antworten…
Es ist vom Gewaltschutzgesetz. 
Er darf sich mir auf 100 Meter nicht nähern, keine SMS schreiben, anrufen, mich auf der straße nicht ansprechen, und wenn er mich antrifft muss er sofort diesen Ort verlassen. 
Meine Adresse ist allerdings geheim geblieben, nur meine Eltern und meine Schwestern wissen wo ich wohne.
Habe gestern die Polizei gerufen und die meinten ich soll am nächsten Tag mit dem Richterlichen Beschluss zur Dienststelle kommen.