Guten Tag und danke für Antwort,
Hallo,
Der AG hat bestimmt, dass alle selbstverschuldeten Unfälle
grob fahrlässig begangen werden und möchte deshalb die 300
Euro.
Das kann der AG nicht so einseitig festlegen, da ja gerade bei Verschulden des AN der Grad der Fahlässigkeit bzw. der Vorsatz bestimmt werden muß.
Im Moment ist die zentrale Frage, ob man gegen die jetzt
drohende Ankündigung des Gehaltsabzugs eine einstweilige
Verfügung erwirken könnte,
Das ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, im Einzelfall kann das aber nur ein Fachanwalt beurteilen.
damit es gar nicht erst zu diesem
Abzug kommt, denn später das Geld zurück zu holen wird sicher
auch nicht so leicht sein. Auf jeden Fall wurde die Forderung
zwar so beziffert, aber nicht im Detail, d.h. es erfolgte
keine Austellung, z.B. mit Datum des entstandenen Schadens
(hier: wann hat die Versicherung die 300 Euro im AG in
Rechnung gestellt, usw. Also es ist noch gar nicht
nachgewiesen, dass diese Forderung seitens der Versicherung
gestellt wurde.
Der vollständige, detaillierte Nachweis des entstandenen Schadens ist aber Vorraussetzung für die Geltendmachung.
Danke, Gruß Elliot
&Tschüß
Wolfgang