Einstweilige Verfügung bei Umgangsverbot?!

Hallo zusammen,

Mann und Frau einigen sich nach deren Trennung einvernehmlich über die Umgangsregelung zwischen Mann und Kind.

Die Frau verbietet dem Mann auf einmal, ohne wichtigen Grund, den Umgang mit dem Kind.

Der Mann hat bereits beim Familiengericht ein gerichtliches Verfahren in die Wege geleitet, damit eine, für beide Seiten, verbindliche Umgangsregelung getroffen wird. Ein entsprechender Termin steht noch aus.

Kann der Mann durch eine einstweilige Verfügung die Frau doch dazu zwingen und bringen, damit er sein Kind, während des Umgangsverbots, sehen darf? Was muss er dafür tun? Wo muss er eine solche beantragen? Was kostet ihn das (er bezieht zurzeit AlG I i. H. v. ca. 780 €)?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Der Mann hat bereits beim Familiengericht ein gerichtliches
Verfahren in die Wege geleitet, damit eine, für beide Seiten,
verbindliche Umgangsregelung getroffen wird. Ein
entsprechender Termin steht noch aus.

Man darf doch annehmen das der Mann auch hier anwaltlich vertreten ist!? Dann sollte der RA doch wissen was zu tun ist. Der Antrag auf Erlass einstweiligen Rechtschutzes kann, so noch kein Anwalt aufgesucht wurde, auch zu Protokoll des Famieliengerichtes / Rechtsantragstelle eines jeden Amtsgerichtes gegeben werden (m.d.B. um Weiterleitung an das zust. Gericht). Im Antrag ist ein PKH Antrag zu stellen soweit die finanziellen Vorraussetzungen vermutlich vorliegen könnten. Die Art und Weise der Glaubhaftmachung im Antrag kann mitentscheidend sein ob der Richter eine Entscheidung ohne vorherige Anhörung erlässt. Dies ist jedoch nicht unbedingt die Regel. Auch zur Abfassung des Antrages auf Erlass der einstweiligen Verfügung sollte der Anwalt aufgesucht werden.