Hallo zusammen,
Mann und Frau einigen sich nach deren Trennung einvernehmlich über die Umgangsregelung zwischen Mann und Kind.
Die Frau verbietet dem Mann auf einmal, ohne wichtigen Grund, den Umgang mit dem Kind.
Der Mann hat bereits beim Familiengericht ein gerichtliches Verfahren in die Wege geleitet, damit eine, für beide Seiten, verbindliche Umgangsregelung getroffen wird. Ein entsprechender Termin steht noch aus.
Kann der Mann durch eine einstweilige Verfügung die Frau doch dazu zwingen und bringen, damit er sein Kind, während des Umgangsverbots, sehen darf? Was muss er dafür tun? Wo muss er eine solche beantragen? Was kostet ihn das (er bezieht zurzeit AlG I i. H. v. ca. 780 €)?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße