Angenommem, Frau A zieht am 01.11.2008 um, und medet sich beim Meldeamt ordnungsgemäs um, bzw ab.
Am 11.11.2008 ergeht gegen Frau A eine Ferfügung die am 25.11.2008 vom Gerichtsvollzieher in den Briefkasten der alten Adresse eingeworfen wird!
Frau A wohnt da ja nicht mehr, und bekommt davon nichts mit.
Kann gegen die Verfügung nichts tun, und erhält nun(April2009) ein Urteil vom 12.12.2008!!dass bereits Rechtskräftig ist.
Was tun???
Hallo,
evtl. kann Frau A. innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Urteiles eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Wer ohne Verschulden verhindert war und durch unverschuldete „Nichtverteidigung“ einen Rechtsnachteil hat, kann das beantragen.
Beweise und Unterlagen nehmen und damit zu einem Anwalt oder zum zuständigen Amtsgericht und dort alles beantragen.
Gruß
Ingrid
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