meine Tochter ( 17 ) und deren Mutter verweigern mir deit ca 1,5 jahren den Einblick in deren Schulzeugnisse. Anfragen diesbezüglich werden ignoriert.
Vielleicht kann mir jemand helfen ?
Kann ich beide mit einer einstweiligen Verfügung dazu zwingen ?
An wen muss ich diese richten, die Mutter, die Tochter ?
Hat sowas Aussicht auf Erfolg ?
Wer muss die Kosten tragen ?
Wenn jemand einen Tipp hat, würde ich mich sehr freuen.
ich kenne zwar deinen persönlichen Hintergrund nicht, aber wenn Tochter und Mutter es dir verweigern (warum auch immer) wirst du es auch nicht zu Gesicht bekommen.
Wenn Tochter und Mutter berechtigte Gründe haben dir die Einsicht in die Zeugnisse zu verweigern und sich an das Jugendamt wenden, hast du auch mit einem Anwalt wenig Chancen.
Ein besserer Kontakt zur Tochter wäre vielleicht richtiger, als irgendwelche einstweiligen Verfügungen oder Anordnungen!
die Aussage von Userine ist nicht richtig. Als (geschiedener und nicht sorgeberechtigter) Vater hast Du ein Recht darauf wichtige Tatsachen aus dem Leben Deiner Kinder zu erfahren. Von den Gerichten werden die Zeugnisse der Kinder regelmäßig dazu gerechnet. Ich habe zu diesem Thema verschiedene Artikel gelesen und Sendungen gesehen - das Thema Zeugnisse war dabei immer einer der Aufhänger.
Ich würde hier wirklich mal mit einem Anwalt reden…
mal abgesehen davon, daß Deine Aussage schlicht falsch ist, was soll am Ende die Belehrung über das Verhältnis zu seiner Tochter? Muß hier ständig auch noch belehrt werden? Du kennst doch kein Stück die Verhältnisse und Zusammenhänge - und im richtigen Kontext kann Deine Bemerkung eine üble Beleidigung sein.
Beschränkt Euch doch endlich mal darauf, auf sachliche Fragen sachliche Antworten zu geben. Wenn Meinungen gefragt sind wird danach gefragt!
mal abgesehen davon, daß Deine Aussage schlicht falsch ist,
was soll am Ende die Belehrung über das Verhältnis zu seiner
Tochter? Muß hier ständig auch noch belehrt werden? Du kennst
doch kein Stück die Verhältnisse und Zusammenhänge - und im
richtigen Kontext kann Deine Bemerkung eine üble Beleidigung
sein.
Zuerst einmal ist es nicht falsch. Denn bei wichtigen Gründen (und da gibt es eine Menge!!!) können dem Vater sehr wohl die Zeugnisse, sogar die Auskunft über die Lehrstelle verweigert werden. Ich habe diesen Fall (der vor Gericht ging) bei meiner Schwester miterlebt. Der Vater hat gnadenlos verloren (auch wenn ich das persönlich für nicht richtig halte).
Zweitens hat es nichts mit Belehren zu tun. Es ist schlichtweg eine traurige Tatsache!
Zudem habe ich geschrieben, dass ich die Hintergründe nicht kenne und deine Bemerkung über eine beleidigende Anspielung ist kurz und bündig überzogen (Kontexunabhängig!).
Beschränkt Euch doch endlich mal darauf, auf sachliche Fragen
sachliche Antworten zu geben. Wenn Meinungen gefragt sind wird
danach gefragt!
Was hast du denn für eine (rechtliche) Beziehung zu deiner Tochter? Hast du das Erziehungs- oder auch Umgangsrecht?
Wenn keins von beidem, wirst du ganz sicher NICHTS über das Schulzeugnis erfahren (und natürlich brauchst du dich da auch an kein Gericht wenden)!
Viele Grüße
Mayok
Ein Tipp: Schau mal auf http://www.pappa.com/ Da werden solche Fragen wie die deine massenhaft besprochen, denn das deutsche Recht hat für nicht bei ihren Kindern lebenden Vätern nicht allzuviel übrig. leider!
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hier wurde nach dem hintergrund gefragt. ganz einfach, meine tochter wohnt mit der mutter ca 400 km weit weg, und solche bitten nach zeugnis bzw. der darstellung der lernergebnisse wird halt nicht mehr entsprochen. grundlos. selbst wenn ich sie nur selten sehe, habe ich als vater ein recht darauf, soiel weiss ich. nein ich bin nicht erziehungsberechtigt, muss ich auch nicht sein. klar habe ich umgangsrecht. das auch nochmal hinterhergeschoben.
für die sachlichen anregeungen also noch mal meinen dank, mit dem hinweis daruf, dass ich den artikel von userine als eine frechheit empfunden habe, der wahrscheinlich ihrer gefühlwselt entsprang. nun ja , befindlichkeitsstörungen ham wer alle mal, was solls.
meine email an dich stelle ich hier mal rein, userine, vielleicht haben andere ja ein ähnliches problem wie ich.:
guten morgen
deine antwort war schlicht unsachlich, verbunden mit dem ratschlag, für ein entsprechendes verhältnis zu meiner tochter sorgen.
darum gehts gar nicht.
die frage war, ob es sinn macht, per einstweiliger verfügung mein recht auf einsicht des zeugnisses zu erzwingen.
als umgangsberechtigter habe ich das, auch wenn ich aus persönlich zu verantwortenden gründen über einen längeren zeitraum kein kontakt zu meiner tochter hatte. mein anspruch auf auskunft besteht grundsätzlich bis zur volljährigkeit des kindes, und ich, als berechtigter darf daher völlig frei sein in meiner entscheidung, ob und wann ich den anspruch geltend machen will.
(bayObLG Fam RZ 199. S 1487 ff )
es geht also nicht darum ob ich auskunft bekommen kann ( muss ), sondern darum, wie ich diesen anspruch durchsetzen kann, und ob eine einstweilige verfügung sinn macht.
was du erlebt hast, ist irrelevant, und stellt den bestehenden auskunftsanspruch des nicht mit der sorge besuftragten eltenteils nicht allgemeingültig dar.
soviel : " Die zu erteilende Auskunft muss nicht dem Wohle des Kindes dienen, sondern lediglich mit diesem vereinbar sein. Nur wenn und soweit KONKRETE Umstände dafür sprechen, dass durch die Erfüllunfg des Auskunftsverlangens das KINDESWOHL BEEINTRÄCHTIGT werden kann, darf Auskunft überhaupt verweigert werden.
Eine Auskunft über die Entwicklung des Kindeshat als MINDESTUMFANG eine Übersicht über den schulischen Werdegangunter Beifügung von Kopien der Abschlusszeugnisse der zuletzt besuchten allgemeninbildenden Schule…bzw. der Jahrgangszeugnisse zu enthalten…"
also sollte selbst vor gericht bei dir in der familie dem nicht stattgegegebn worden sein, na denne nacht matthes, aber projeziere das mal nicht auf andere…
Nur wenn und soweit KONKRETE Umstände dafür sprechen,
dass durch die Erfüllunfg des Auskunftsverlangens das
KINDESWOHL BEEINTRÄCHTIGT werden kann, darf Auskunft
überhaupt verweigert werden.
„aber wenn Tochter und Mutter es dir verweigern […] wirst du es auch nicht zu Gesicht bekommen.“
Entweder deine Auskunft ist rechtlich falsch, weil du die Rechtslage nicht kennst oder wenn du die Rechtslage kennst, unterstellst du dem Fragesteller, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Verweigerung vorliegen und das ist schlichtwegs eine Frechheit, weil keinerlei Anhaltspunkte dafür vorgelegen sind. Es wäre also eine Entschuldigung fällig.
„aber wenn Tochter und Mutter es dir verweigern […] wirst
du es auch nicht zu Gesicht bekommen.“
Wenn du schon zitieren willst, dann solltest du keinen Sattz aus dem Zusammenhang reißen!
Entweder deine Auskunft ist rechtlich falsch, weil du die
Rechtslage nicht kennst oder wenn du die Rechtslage kennst,
unterstellst du dem Fragesteller, dass die rechtlichen
Voraussetzungen für die Verweigerung vorliegen und das ist
schlichtwegs eine Frechheit, weil keinerlei Anhaltspunkte
dafür vorgelegen sind. Es wäre also eine Entschuldigung
fällig.
Tom, deiner Vika ist zu entnehmen, dass du Jurist bist.
Dann müsstest Du doch wissen, dass es sehr wohl Gründe gibt, bei denen dem anderen Elternteil (Mutter oder Vater) die Einsicht verweigert werden kann, eben zum Wohle des Kindes (ohne dass die Gründe hier aufgeführt werden müssen).
Wenn Tochter und Mutter berechtigte Gründe haben dir die
Einsicht in die Zeugnisse zu verweigern und sich an das
Jugendamt wenden, hast du auch mit einem Anwalt wenig Chancen.
Das war meine Aussage, sie ist weder beleidigend noch unterstellend!
Wenn der Fragesteller hieraus Rückschlüsse auf seine Person gezogen hat, so entsprang das alleine seinem Denken und nicht meinem.
Am Rande bemerkt, finde ich es schon reichlich unverschämt, hier einen Affentanz aufzuführen, weil die gegebene Antwort nicht mit den Vorstellungen des Fragestellers übereinstimmt.
Wenn sich wirklich jemand entschuldigen muss, dann wohl derjenige, der wirklich persönlich und beleidigen wurde, indem er mir Befindlichkeitsstörungen unterstellt hat.
Wer nicht mit anderen Meinungen umgehen kann und hier die zu tiefst beleidigte Leberwurst spielt, der sollte das Posten besser lassen, oder besser gleich dazu schreiben, dass er nur solche Antworten haben möchte, die sich mit seinen Vorstellungen decken.
Vollständig zitieren hast du gesagt, also reiß es nicht selbst aus dem Zusammenhang:
"Wenn Tochter und Mutter berechtigte Gründe haben dir die Einsicht in die Zeugnisse zu verweigern und sich an das Jugendamt wenden, hast du auch mit einem Anwalt wenig Chancen.
Ein besserer Kontakt zur Tochter wäre vielleicht richtiger, als irgendwelche einstweiligen Verfügungen oder Anordnungen!"
Was hätte der Ratschlag sollen, wenn du nicht von einem schlechten Verhältnis zur Tochter ausgegangen wärst? Nimmt man den nicht zitierten ersten Satz noch dazu, in dem du nämlich nicht von den Gründen gesprochen hast und sieht man die drei Teile im Zusammenhang, so kann man das nur so verstehen, dass du davon ausgehst, dass die Verweigerung berechtigt ist. Da das scheinbar hier bei allen so ist, kann ich davon ausgehen, dass ich nicht unter Verständnisstörungen leide, du aber leider, obwohl alle es so verstehen, jedem anderen die Schuld dafür gibst, aber selbst nicht zugeben kannst, dass falls du es anders gemeint hättest, die Ausdrucksweise nunmal gänzlich schief gelaufen ist.
Und nochwas, bevor wir die Diskussion beenden:
Auch Männer und Väter haben Gefühle und ich kenne auch einen konkreten (Extrem)fall, in dem die Kindesmutter versucht hat, mit allen möglichen Mitteln dem Vater jedes Recht zu verweigern, obowhl überhaupt keine Gründe dafür bestanden, außer das die Eltern der Mutter den Vater nicht leiden konnten, weil er Ausländer war. Zugegeben ein krasser Fall, aber, was hätte er anderes tun können, als vor Gericht zu gehen? Er hat es ein ganzes Jahr nach der Geburt des Kindes anders probiert und hatte absolut keine Chance.
Hi Tom,
muß hier mal Userine unterstützen, die sachlich auf Deine Frage
geantwortet hat. Natürlich ist es traurig, wenn Familien getrennt
leben (müssen)? Aber bei einer im Leben wirklich sekundären
Frage eines Zeugnisses (Bill Gates hat auch keinen Abschluß?)
auf die Justiz zu pochen? Ich bitte Dich. Bleib cool und überleg
mal, ob Du nicht einfach mal in die Schule fährst und dort einen
verständigen Schulleiter triffst, der den Vater mal ins Zeugnis
schauen läßt? Und, der Kavalier genießt und schweigt! Also nicht
mit Triumph Deinen Lieben melden, daß Du das Zeugnis kennst!
Sondern froh sein, daß Deine Tochter gesund ist und den Schul-
horror heil überlebt hat! Sorge Dich nicht liebe!!!
Gruß Chris
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Hi Tom,
danke für Deine guten Wünsche. Ich denke immer in Zusammenhängen
und fahre damit sehr gut. Dein Wunsch als Vater und (ehemals?)
Liebender war doch primär die Sorge um das Zeugnis Deiner Tochter? Und ich möchte Dich, auch zu Deinem Vorteil, von dieser
monostrukturellen Denkweise einer juristischen Regelung dieser
Sorgenbeseitigung wegführen. Mehr als tausend Wege führen nach
Rom! Nutze Deine Energie positiv, verliebe Dich neu in eins der
wunderschönen Mädchen, die Dir täglich über den Weg laufen, und
schaff Dir 2 neue Töchter an!
Viel Glück!
Chris
P.S.Schau mal in Deine alten Zeugnisse.Und freu Dich, was aus Dir
geworden ist.
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