Einstweilige Verfügung, und nützt nichts

Ein Vermieter kommt seit Monaten seinen Pflichten, für Wärme und Warmwasser zu sorgen nicht nach!
2 Mietparteien, haben daher eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Vermieter legt dagegen widerspruch ein. Aber Mieter bekommen auch nach der Verhandlung wieder Recht.
Es gibt also eine Verfügung und ein Urteil! Aber, der Vermieter ignoriert dies! Was kann man tun? Ein Ordnungsgeld wurde vor 4 Wo schon beantragt, Miete ist seit Februar gemindert!

Hallo,
dann habt Ihr also einen Titel (Urteil), ist das (schon) vollstreckbar?

Wenn ja, dann kommt es darauf an, was genau im Titel steht, wozu der Vermieter verurteilt wurde.

Und dann folgt konsequent die Vollstreckung.

Z.B. bei einer erfolgreichen Räumungsklage setzt der Gerichtsvollzieher notfalls mit Hilfe der Poizei das Urteil durch.
Nicht schön, ist aber so.

Also, was steht denn im Titel?
Wurde er zu einem „Tun“ oder „Unterlassen“ verurteilt?
Was genau wurde „gewonnen“. Dies ist dann zu vollstrecken.

Good luck, mfG, Jogi

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Hallo!
Ich nochmals, aus meiner Sicht gelten die §§ 883 ff. ZPO.
Die Frage ist, ob der Gerichtsvollzieher sich den Zutritt verschaffen und die Heizung / das Warmwasser anstellen kann.

Ansonsten fand ich auch nur die Regelungen bzgl. Ordnungs- bzw. Zwangsgeld… und entsprechender Haft.
Aber dadurch ist den frierenden bzw. kaltduschenden Mieter/innen ja nicht geholfen, gell!?

Ich drücke die Daumen,
mfG, Jogi

Hallo,
zur einstw. Verfügung:
Dem VM wird aufgegeben,

  1. die heizanlage zu betreiben, dass tags mind. 21° und nachts 16° herrschen
  2. dem VM wird aufgegeben ganzjährig für Warmwasser (min. 40°) bereitzustellen
  3. dem VM wird ganzjährig untersagt, die Warmwasserversorgung einzustellen
  4. bei zuwiderhandlung wird mit ordnungsgeld bis 10,000€ od Haftstrafe bis 6 Mionaten angedroht

Dagegen legte der VM Wiederspruch ein. Jedoch ohne Erfolg!
Zum Urteil:

  1. die einstw. Verfügung wird bestätigt
  2. der Beklagte trägt die Kosten des Streites

Und der VM tut einfach nichts!!