Ich leide seit 5 Jahren aufgrund einer chronischen Erkrankung unter sehr starken Schmerzen. Mein Anästhesiologe befürwortet aufgrund der Tatsache, dass Opiate bei der Art meiner Erkrankung kontraindiziert sind, eine Dronabinolbehandlung. Entsprechendes Attest wurde meiner Krankenkasse vorgelegt. Da die Schmerzen derart unerträglich sind, dass sich mir Suizidgedanken aufdrängen, erhielt ich das Dronabinol bereits vor dem 1.3.17 per Privatrezept. Obwohl ich an zwei Krankheiten erkrankt bin die in den Leistungskatalog für Dronabinolbehandlung aufgenommen sind, weigert sich meine Krankenkasse für die hohen Kosten aufzukommen. Einen entsprechenden Widerspruch habe ich eingelegt. Ich las, dass eine einstweilige Verfügung möglich sei, um mich bis zur richterlichen Entscheidung von den hohen Kosten für das Medikament zu entbinden. Daraufhin habe ich einen Medizinrechtler aufgesucht, der einer einstweiligen Verfügung kritisch gegenübersteht. Ebenso dass überhaupt Dronabinol verschreibungsfähig sei. Ich habe aufgrund der hohen Kostenbelastung nicht mehr viel Zeit. Lieber nehme ich mir das Leben als dass ich eine ähnliche Situation wie die besagten 8 Monate mit Schmerzen noch einmal hinnehmen kann. Bitte helfen Sie mir! Wer kann Rat geben?
Warum weigert sie sich ? Man kann ja gegen eine erste Absage der Kostenübernahme Widerspruch einlegen und letztlich auch klagen.
Lies mal hier rein:
https://www.test.de/Betaeubungsmittel-Jetzt-gibt-es-Cannabis-auf-Rezept-5149127-0/
MfG
duck313
du hast aber gelesen, dass er das schon gemacht hat?
Nur: die Bearbeitung der WS dauert und dauert und …
Und dann noch die Klage…
Die KKs sind grundsätzlich nicht verpflichtet die Kosten zu übernehmen es gibt aber scheinbar welche die das machen:
http://www.wissen-gesundheit.de/Krankheiten-Beschwerdebilder/Schmerzen/Cannabis-auf-Rezept/Service/Kosten-und-Kostenuebernahme
und da würde ich nach einer suchen.
Soooo teuer ist das Mittel inzwischen ja nicht mehr, dass Deine KK sich dazu verweigert.
Im Artikel steht auch, dass sich der behandelnde Arzt mit der KK in Verbindung setzen sollte. Da sollteste zuerst ansetzen und wenn das immer noch nicht hilft zu einer anderen KK wechseln die die Kosten dafür übernimmt. ramses90