Einsweilige Verfügung: Falschaussage

Hallo!

Eine Frau hat gegen ihren Ex-Mann eine Einsweilige Verfügung gemacht. Sie hat bzw. erzählt, dass er nach eurer Trennung sie monatelang per Telefon belästigt hat (zwischenzeitlich waren sie 2 Monaten wieder im Kontakt und er hat zahlreiche Spüre von ihren Kontakversuche - SMS und E-Mails… Sie hat ihn auch 2 mal pro Woche angerufen, ein einhalb Stunde jedes mal in Durchschnitt).
Sie hat auch erzählt, dass er ihre ganze Freunden angerufen hat, mit dem Absicht, dass sie mit ihm in Kontakt tritt (das ist falsch und sie hat kein Beweiss davon), dass er jede Nacht das Telefon ihrer Eltern klingeln lässt (auch kein Beweiss), dass er sie vor ein paar Monaten körperlich angegriffen hätte (sie war besoffen und hat ihn angegriffen - auch kein Beweiss und keinen Zeugen)…
Sie hatte auch vor, zu ihm zu fahren (er hat auch schriftliche Beweise davon). Dann ist schief gelaufen und sie hat ihre Fahrt abgesagt.
Dann wollte er ihr ihre Sachen zurückschicken und sie hat Schwierigkeite gemacht (bzw. Drohung mich einen Gerichtsvollzieher zu schicken, falls er nicht ein Geschenk zurückschickt, dass ihre Mutter ihm gemacht hatte). Ihr Vater hat auch die Drohung (durch eine dritte Person mitgemacht).
Er war ziemlich schokiert und hat die Sachen geschickt. Nachher hat er ihr geschrieben, um versuchen sie zu beruhigen und seinen Teil Verantwortung in dem letzten Konflikt anerzukennen.
Sie hat diese Nachricht gegen ihn benützt und jetzt läuft eine einstweilige Verfügung gegen den Mann.
Er weisst, dass sie tiefe psychologischen Probleme hat (auch, wenn er sie sehr geliebt hat). Manchmal hat sie paranoische Phasen, manchmal will sie auch sich rächen…

Kann man dagegen gehen?
Die beiden waren im Gericht: der Richter hat ihn nicht zugehört und auch nicht seine Beweisse angegockt (schriftliche Spüre, in denen sie schrieb, dass sie ihn kontaktiert hat und dass sie zu ihm fahren wollte).
Jetzt sollte er das Kosten des Verfahrens übernehmen.
Zu teuer für ihn.

Wäre das denkbar/möglich sie für eine falsche Aussage anzuklagen?
Seine Anwältin hat ihm gesagt, dass der Schwerpunkt ist, dass er sie kontaktiert hat, nach sie ihm schriebt, dass sie keinen Kontakt mehr mit ihm haben wollte. Sowieso hat er ein paar Wochen lang E-Mails geschikt und nicht 8 Monaten, wie sie erzählt hat (sie hat natürlich nichts in ihren eidelstatlichen Erklärung von dieser Zeit erzählt, wo sie ihn kontaktiert hat!!).

Wie kann er was dagegen machen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Wäre das denkbar/möglich sie für eine falsche Aussage
anzuklagen?

strafrechtlich liegt keine falsche uneidliche aussage iSd § 153 stgb vor.

Wie kann er was dagegen machen?

die RAin hat sicherlich auch etwas über die rechtsbehelfe erzaehlt.
erging ein beschluss, dann ist der widerspruch möglich (§ 925 zpo). gegen ein urteil (wenn eine mündliche verhandlung stattfand) ist die berufung statthaft, §§ 511ff. zpo.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Hallo! Danke für die Antwort.

Wäre das denkbar/möglich sie für eine falsche Aussage
anzuklagen?

strafrechtlich liegt keine falsche uneidliche aussage iSd §
153 stgb vor.

Ich bin nicht sicher, dass ich richtig verstanden habe. Bedeutet es, dass das egal ist, wenn jemand jemanden anders anzeigt, auf der Base eine falsche eidestattliche Erklärung? Steht am Anfang, dass das strafbar ist, oder?

Wie kann er was dagegen machen?

die RAin hat sicherlich auch etwas über die rechtsbehelfe
erzaehlt.
erging ein beschluss, dann ist der widerspruch möglich (§ 925
zpo). gegen ein urteil (wenn eine mündliche verhandlung
stattfand) ist die berufung statthaft, §§ 511ff. zpo.

Das erste mal im Gericht hat der Richter keinen Rücksicht für seine Beweise und Version der Geschichte genommen (er hat gesagt, dass er was anders zu tun hat… und seine Anwältin hat nachher gesagt, dass das nicht normal ist).

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Er möchte Recht bekommen. Weil die Ex sehr eingewohnt zu lügen ist.
Der Vater hat viel Kontakt bei den Juristen und alles ist in ihren Bezirk gelaufen.

Hallo,

generell ist eine eidesstattliche Versicherung, insbesondere wenn diese den Rechtsnormen entspricht, dann als eidliche Falschaussage strafbar, erst recht, wenn durch die falsche eidesstattliche Versicherung ein Gerichtsverfahren beeinflusst werden soll.

Grundsätzlich aber ist wohl trotz eindeutiger Hinweise der Frau, Kontakte zu unterlassen, dieses missachtet worden, wobei es unerheblich ist, ob man hier 3 mal oder 8 mal weiterhin kontaktiert hat. Man nennt dies auch Stalking!

si