Hallo,
es soll ein bereits seit 50 Jahren bestehender Verein ins Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen werden.
Ist das formal jetzt eine „Neu“-Gründung?
Wenn ja, werden die bestehenden Mitglieder automatisch übernommen, oder müssen diese neu eintreten, sofern sie bei der Mitgliedsversammlung, in der der Eintrag ins Register beschlosssen wurde, nicht anwesend waren.
Wäre der neue Verein automatisch der Nachfolgeverein?
Kann der Vereinsname „Vereinsverein 1956“ einfach durch „e.V.“ erweitert werden, oder isses dann der „Vereinsverein 2006 e.V.“?
Gruß
Gunther