wenn jemand im april 2003 wegen betrug zu einer freiheitsstrafe von 2 jahren 8 monaten verurteilt wurde und diese nach 2/3 im mai 2005 beendet wurde und die reststrafe zur bewährung ausgesetzt wurde und derjenige 2008 wegen schwarzfahren zu 120 tagessätzen verurteilt wurde …würden diese strafen heute august 2014 noch ins führungszeugnis aufgenommen oder würde im führungszeugnis „ohne eintrag“ stehen
was im Führungszeugnis eingetragen wird, kann man hier nachlesen:
nur das ich scheinbar zu blöd bin es zu verstehen
ein nein oder ja hätte mir mehr geholfen
hab das jetzt noch mal versucht zu verstehen…
also die 2 jahre 8 monate würden 5 jahre + die haft dauer drin stehen wären also aufgerundet 8 jahre die frist beginnt 2003 wäre also 2011 raus da aber 2008 noch die 120 tagessätze dazugekommen sind die wie ich es verstanden hab 3 jahre im führungszeugnis stehen wären also auch 2011 raus das heißt wenn also die frist für die 120 tagessätze abgelaufen ist steht nichts mehr drin und da dies ja 2011 der fall gewesen wäre steht heute in dem führungszeugnis
kein eintrag
hab ich das jetzt richtig vertanden und stimmt meine rechnung?
kann mir nicht doch noch einer sagen ob ich mit meiner überlegung von wegen
5 jahre + 3 jahre haftstrafe wäre 2011
die 120 tagessätze 3 jahre wäre ebenso 2011
also sauberes führungszeugnis seit 2011
stimmt das ?