Eintrag im Grundbuch 4 Jahre durch Notar verzoeger

Hallo
bitte lesen Sie sich folgende Ereignisse durch…und sagen Sie Mir was Sie darueber denken.

Im Sommer 2002 habe ich eine Sanierungs Eigentumswohnung perNotarvertrag gekauft und zwar in Berlin Prenzlauer Berg.

Der Preis stellte sich aus den Sanierungarbeiten und dem Wohnungrohling zusammen. habe etwa 40 Prozent des Kaufpreisen an den Notar Ueberwesen der Restbetrag sollt ueber einen von der Bank akzeptiertes Dahrlehen finanziert warden.

Der Verkauefer und Bauherr liess alles ueber seine damalige Frau laufen Sie unterschrieb die Vertraege.

Die wohnung wurde nicht rechtzeitiG fertiggestellt hatte damals schon Probleme mit einem potentiellen Mieter der einziehen wollte und eine Einbaukueche bestellt hatte.

I’m April 2003 war es endlich Soweit die Abnahme sollte erfolgen. ich muss dazu sagen dass ich im Ausland lebte und auch oft umgezogen bin so dass ich nicht vor Ort war

Ich habe die Uebergaber verweigert, denn die Wohnung war nicht komplett fertiggestellt es waren noch Maengel ,

Ich musste wieder nach Hause reisen

Nach meiner Abreise hat dann die Hausverwaltung , die sich auch um die Vermietung kuemmert und die ich ursprunglich mit der Vermietung meiner Wohnung beauftragt hatte, die Wohnung nun einfach im Auftrag der Verkaeuferin vermietet und der Verkauferin der Wohnung monatlich die Miete ueberwiesen.

Erst im Herbst 2006 wurde ich vom Notar ALS Eigentuemerin eingeschrieben und seitdem kann ich die Wohnung abbezahlen und erhalte Miete.

Die Hausverwaltung sagte ich hatte kein Recht auf die Miete bis Herbst 2006 gehabt denn ich sei ja nicht die Eigentuemerin gewesen.

Die Verkaueferin trotz Erhalt der 40 Prozent der Gesamtverkaufskosten der Wohung hatte etwa 25 bis 28000 netto Miete kassiert in diesem Zeitraum. Sie hatte auch nie die versprochenen Rechnungen fuer die Sanierung der Wohnung Mir Uebergeben.

Die Verkauferin deren Mann anscheinend ein Betrueger war… Er wurde anscheinend von Interpol gesucht…lebt jetzt gemütlich in dem Haus in dem auch meine Wohnung ist, vielleicht sogar ALS Eigentuemerin

Was wuerden Sie an meiner Stelle machen ? Danke

Bei einem Juristen, der auf Baurecht spzialisiert ist, Rat holen

evtl Haus 6 Grundbesitzer Verein

Hallo,

zunächst wäre die Frage zu klären - nach Kaufvertrag vor dem Notar - ab wann das „Nutzungsrecht“ auf den Erwerber übergeht.

Das ist entscheidend für den Anspruch auf Mietzins.

Sofern das „Nutzungsrecht“ erst mit Eigentumsübergang (=Eintragung im Grundbuch) übergegangen ist, war der bisherige Eigentümer tatsächlich nutzungsberechtigt.

Eine andere Frage ist, ob der Verkäufer aufgrund der „Schlechterfüllung“ des Vertrages „schadensersatzpflichtig“ geworden ist.

Dabei wären allerdings „Verjährungsfragen“ bezogen auf die rechtzeitige Anspruchstellung zu berücksichtigen.

Da bereits 2006 der Eigentumsübergang erfolgte, dürfte ein Anspruch auf Schadenersatz verjährt sein.

Die Frage ist allerdings, ob die „Verweigerung der Übernahme“ der Wohnung aufgrund nach wie vor bestehender Sachmängel die Verjährung bis heute unterbrochen hat.

Da käme es aber auf die Beweislage an um dem zuständigen Zivilgericht darzulegen, dass die „Übergabe“ in die vertragsgemäße Nutzung (Herstellung der Wohnung) nach wie vor nicht erfolgte.

Sofern es beweisbare Anhaltspunkte gibt, die eine „nutzungsgerechte Übergabe“, unabhängig von der Eigentumsfrage, nahelegt, wäre die Einschaltung eines Fachanwaltes anzuraten.

Möglicherweise gibt es auch noch „versteckte Mängel“, die ein „Bausachverständiger“ entdeckt oder die jetzt offenkundig geworden sind. Auch daraus könnten sich Schadenersatzansprüche oder der Anspruch auf Kaufpreisminderung oder „Nachbesserungsansprüche“ ergeben.

Aber das sind „Detailfragen“, die nur mit einem Anwalt geklärt werden können.

MfG
E. Schulze

Hallo Eleonore,

genaueres kann man nur nach Kentnnis aller Dokumente sagen, aber ich währe schon längst bei einem fachanwalt für Immobilienrecht gewesen.

Viele Grüße
Jürgen Hartleib

www.hartleib.eu

Im Sommer 2002 habe ich eine Sanierungs Eigentumswohnung perNotarvertrag gekauft und zwar in Berlin Prenzlauer Berg. Der Preis stellte sich aus den Sanierungarbeiten und dem Wohnungrohling zusammen. habe etwa 40 Prozent des Kaufpreisen an den Notar Ueberwesen der Restbetrag sollt ueber einen von der Bank akzeptiertes Dahrlehen finanziert warden. Der Verkauefer und Bauherr liess alles ueber seine damalige Frau laufen Sie unterschrieb die Vertraege.

Die wohnung wurde nicht rechtzeitiG fertiggestellt hatte damals schon Probleme mit einem potentiellen Mieter der einziehen wollte und eine Einbaukueche bestellt hatte. I’m April 2003 war es endlich Soweit die Abnahme sollte erfolgen. ich muss dazu sagen dass ich im Ausland lebte und auch oft umgezogen bin so dass ich nicht vor Ort war Ich habe die Uebergaber verweigert, denn die Wohnung war nicht komplett fertiggestellt es waren noch Maengel, Ich musste wieder nach Hause reisen Nach meiner Abreise hat dann die Hausverwaltung, die sich auch um die Vermietung kuemmert und die ich ursprunglich mit der Vermietung meiner Wohnung beauftragt hatte, die Wohnung nun einfach im Auftrag der Verkaeuferin vermietet und der
Verkauferin der Wohnung monatlich die Miete ueberwiesen. Erst im Herbst 2006 wurde ich vom Notar ALS Eigentuemerin eingeschrieben und seitdem kann ich die Wohnung abbezahlen und erhalte Miete.Die Hausverwaltung sagte ich hatte kein Recht auf die Miete bis Herbst 2006 gehabt denn ich sei ja nicht die
Eigentuemerin gewesen. Die Verkaueferin trotz Erhalt der 40 Prozent der Gesamtverkaufskosten der Wohung hatte etwa 25 bis 28000 netto Miete kassiert in diesem Zeitraum. Sie hatte auch nie die versprochenen Rechnungen fuer die Sanierung der Wohnung Mir
Uebergeben. Die Verkauferin deren Mann anscheinend ein Betrueger war.Er wurde anscheinend von Interpol gesucht…lebt jetzt gemütlich in dem Haus in dem auch meine Wohnung ist, vielleicht sogar ALS Eigentuemerin
Was wuerden Sie an meiner Stelle machen ? Danke

Es tut mir sehr leid, aber die Sachlage ist zu kopliziert und ich kann da nicht weiter helfen.
Sorry

Hallo,

leider bin ich kein Rechtsanwalt, daher empfehle ich Ihnen sich an einen entsprechenden, möglichst entsprechend spezialisierten, Anwalt zu wenden.

Tendenziell: Recht haben und Recht bekommen sind leider nicht das Gleiche. Ich würde es aber versuchen, da hier wahrscheinlich eine ungerechtfertigte Bereicherung und/oder auch eine Haftung des Notars möglich ist.

Mein Rat: suchen Sie einen Anwalt auf!

Sorry, aber ich verstehe nicht wirklich, worum es nun eigentlich geht und kann Ihnen somit auch nicht weiterhelfen.

Smilla

Hallo,
Sie hatten einen Notar an der Seite, der muss Sie in diesen Sachen beraten ! Sie haben Anrecht auf Antworten Ihrer Fragen von Ihm, das ist gesetzlich in Deutschland geregelt.
Sie waren nicht Besitzerin im Sinne des Dt. Grundbuch-Rechtes, da Sie die Whg. beim Kauf nicht voll bezahlt haben, daher kam es nicht zum Grundbucheintrag, das ist OK.
Wieso wurden Sie erst 2006 ins Grundbuch eingetragen ? hat sich der Kaufpreis geändert oder haben Sie die restlichen 60% bezahlt?
Das verstehe ich nicht !

Fazit, solange Sie nicht im Grundbuch stehen sind Sie nicht Besitzerin der Wohnung ! und damit auch nicht berechtigt den Mietzins zu vereinnahmen.

Sie sollten als anstatt zum Anwalt oder hier um Rat suchen zu dem Notar gehen, auch wenn das Vertrauen geschwunden ist, er muss Sie rechtlich beraten, das ist seine Aufgabe im Rahmen solch eines Geschäftes !
mfg

Hallo,

ziemlich verworren die Geschichte - aber zunächst gilt es noch einmal zu klären, warum Sie nicht als Eigentümer eingetragen worden sind.

Zwar sind Notare nicht fehlerfrei, allerdings muss man sich zunächst einmal fragen, wo der Grund für die Verzögerung liegt.

Eines steht fest - wenn Sie nicht im Grundbuch eingetragen sind, dann sind Sie (Zwangsversteigerung ausgenommen) eben noch kein Eigentümer. Also können Sie auch die Miete noch nicht kassieren.

Nun sagen Sie, dass Sie im Ausland waren. Was haben Sie denn unternommen um festzustellen, dass die Eigentumsumschreibung stattgefunden hat?

Was war denn der Grund, dass erst nach so vielen Jahren der Eigentumswechsel eingetragen wurde? Von alleine kann ein solches Problem sich nicht gelöst haben. Da müssen Ereignisse eingetreten sein, die hier Sie nicht geschildert haben.

Viel Glück.

Hallo

Ich glaube die eintragung Im Grundbuch hat so Lange gedauert Weil die Teilungserklaerung noch nicht fertiggestellt war… So hatte man Mir es erklaert…

Die Frage koennte man andersherum stellen Darf der Verkauefer Oder in diesem Fall die Bauherrin nach der Unterzeichnung des Notarvertrags und nach fertigsanierung der Wohnung diese anstelle Mir zu Uebergeben Sie einfach selbst vermieten MIT der Bergruendung ich sei keine Eigentuemerin Weil ich noch nicht im Grundbuch Stehe

Vielen Dank fuer Ihre Antwort… Koennte ich nicht argumentieren dass das Sanierungsprojekt ein vollkommen neu Wohnung sein sollte, und nicht eine die bei Uebergabe schon 3 Jahre bewohnt war. dazu kommt dass ich eine vermietete Wohnung uebernehmen musste also theoretical eine Wohnung die Mir bei der Uebernahme nicht einmal zu Eigenbedarf zur verfuegung stand.

Ich habe nicht nicht mehr gekuemmert Weil ich nach England umgezogen bin und Mir eine nee Existenz aufzubauen… Diese Sache hatte Mir zur Verzweiflung gebracht und mich Viel nerven gekostet …ich koennte es Mir finanzielle nicht mehr leisten mich Sarum ueber eines Anwalt zu kuemmern…

Vielen Dank fuer Ihre Antwort

Hallo,

nun, es bleibt dabei, ohne Grundbucheintrag sind Sie nie Besitzerin einer Immobilie !
Damit steh Ihnen der Mietzins nicht zu.
Die Teilungserklärung liegt in der Regel vor Kaufvertrag bzw. Notartermin vor, sonst ist der Termin bzw. das geplante Rechtsgeschäft ja überflüssig. Ganz klar ist mir das noch nicht, wieso der Notartermin nicht mit der Eintragung ins Grundbuch endete?
Nun, egal ob 3Jahre oder gebrauchte Wohnung, ohne Besitzrecht haben Sie kein Recht an einer Immobilie, auch dessen Nißbrauch oder eine Nutzungsentschädigung, mag ich nicht erkennen, denn das Rechtsgschäft kam erst später zu stande.
Vermute aber, dass hier noch eine Detail-Information fehlt, der Notar hätte diese Mängel sehen müssen, oder es war so ausgemacht ?

Sorry, aber im Immobilien-Recht folgt Step by Step und vollzieht sich mit der Grundbucheintragung.

MFG