Eintrag im Handelsregister

Hallo,
ist es möglich dass ein Eintrag (z.B. als Geschäftsführer einer Firma) im Handelregister auch mit unrichtigen Angaben (z.B. nicht existierende Adresse oder Fantasiename) machbar ist oder geht dies nur unter Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Pass oder Perso).
Gruß R

Liebe/-r User+

Eintragungen

Das Handelsregister besteht nach der Handelsregisterverordnung aus elektronisch geführten Registerblättern und enthält unter anderem Angaben zu

Firma
Sitz und Geschäftsanschrift
Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
Gegenstand des Unternehmens
vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
Rechtsform des Unternehmens
Grund- oder Stammkapital
Kommanditisten, Mitglieder
sonstige Rechtsverhältnisse (z.B. Umwandlungen, Insolvenzverfahren, Auflösung)

Eintragungen können sein

konstitutiv (rechtserzeugend, rechtsbegründend), d. h. die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein;
deklaratorisch (rechtsbezeugend, rechtserklärend), d. h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt.

Eintragungspflichtige Tatsachen

Eintragungspflichtig sind die im HGB, AktG und GmbHG abschließend aufgezählten Tatsachen oder Rechtsverhältnisse (Gesetzesformulierung: „ist anzumelden“). Die am Handelsverkehr Beteiligten trifft daher ein gesetzlicher Zwang, diese Tatsachen eintragen zu lassen. Diese Eintragungspflicht kann gegebenenfalls mit Zwangsgeldern (§ 14 HGB) von Amts wegen durchgesetzt werden (Registerzwang). Eintragungspflichtig sind insbesondere:

§ 29 HGB (Firma des Kaufmanns),

Danke für die Antwort.
Hatte diese leider zu spät bemerkt u. deshalb nochmal abgeschickt.
Sorry.

Anmeldungen zu einer Eintragung müssen notariell geschehen. Wenn man absichtlich eine falsche Anschrift angibt, macht man sich selbst strafbar und der Notar kann auch Schwierigkeiten bekommen. Ich nehme deshalb an, dass ein ordentlicher Notar vorher nachschaut, ob es die Straße gibt.