Eintrag im Handelsregister

Hallo,
ist es möglich dass ein Eintrag (z.B. als Geschäftsführer einer Firma) im Handelregister auch mit unrichtigen Angaben (z.B. nicht existierende Adresse oder Fantasiename) machbar ist oder geht dies nur unter Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Pass oder Perso).

Hallo,

natürlich ist ein Personalausweis nebst Nachweis der Vertretungsberechtigung erforderlich. Wenn dem nicht so wäre, wäre das HR als öffentliches Register vollkommen unbrauchbar.

Gruß
C.

Der Anmelder ist verantwortlich dafür, dass er richtige Angaben macht. Wenn er bewusst eine falsche Anschrift angibt, ist das Täuschung.