Eintrag im Vereinsregister erweitert sich

Hallo,

folgende Konstellation interessiert mich:
Im Vereinsregister von Verein V wird am 12.03. Einsicht genommen. Letzte Eintragung ist eine Satzungsänderung von § 8 der Satzung vom 23.01. So weit so gut. Bei neuer Einsicht am 10.04. hat sich der Text dieser Eintragung erweitert. Nun ist eine Änderung von §§ 8, 2, 11 und 14 eingetragen. Also ist der ursprüngliche Eintragungstext einfach durch andere Änderungen erweitert worden auch mit dem alten Datum, keine neue Eintragung.

Die Akte des Registergerichts ist zwischen beiden Einsichtnahmen unverändert. 

Meine Frage dazu: Wie könnte man sich eine solche kommentarlose Veränderung einer Eintragung erklären?

Vielen Dank!

Hallo,

ich halte das Geschilderte für nahezu unmöglich.
Wie wird das Registerblatt geführt? Ich denke doch das es elektronisch geführt wird. Eine Eintragung die einmal vollzogen ist kann nicht einfach „erweitert“ werden. Möglich, bzw. zulässig wäre lediglich eine weitere Eintragung in neuer Zeile.

Wurde der Auszug als „aktuell“ oder „chronologisch“ eingesehen?
Seltsam erscheint auch, dass die Registerakte unverändert sein soll (wobei die öffentliche Einsicht ja nur für einen Teil der Akte besteht)…

Auch wenn es rechtlich nicht zulässig wäre in der selben Zeile nach einer Eintragung Änderungen vorznehmen (Rötungen ausgenommen) , wäre es technisch warscheinlich möglich. Das wäre für mich die einzige Erklärung die natürlich nicht das warum beantwortet.

ml.

Hallo,

so hätte ich das auch gedacht, dass ein neuer Eintrag gemacht werden muss. Wäre ja auch kein Problem. Der Auszug ist elektronisch und chronologisch.

Zur Eintragung eingereicht wurden alle Änderungen bis auf § 8. Dabei fiel dem Rechtspfleger auf, dass § 8 ebenfalls zu ändern wäre, was in der Vergangenheit versäumt wurde. Die anderen Änderungen wurden zurückgewiesen, weil eine nicht eintragungsfähig erschien.

Der nachgeholte Antrag zu § 8 wurde dann direkt eingetragen und einen Monat später ist der Rest plötzlich auch eingetragen. In der Akte findet sich auch keine Erklärung, warum der Rechtspfleger seine Meinung geändert haben sollte. Muss so etwas nicht begründet werden?

Hallo,

durchaus übliches Verfahren. Es besteht ein (vorläufiges) Eintragungshindernis, welches durch zusätzliche Änderungen behoben werden kann. Mit Eintragung dieser Änderungen fällt das Eintragungshindernis weg, und wird dann auch die ursprünglich beantragte Änderung eingetragen, wenn man jetzt nicht ausdrücklich Abstand hiervon nimmt.

Gruß vom Wiz