Hallo zusammen,
muss sich ein Einzelunternehmer/Kleinunternehmer/Einmannbetrieb zwingend ins Handelsregister eintragen lassen? Falls nein, wovon hängt das dann ab? Welche Vor- bzw. Nachteile können sich daraus ergeben? Und welche Kosten würden bei einer Eintragung entstehen?
Besten Dank für eure Hilfe!
Gruß Baumeister
Hallo,
muss sich ein
Einzelunternehmer/Kleinunternehmer/Einmannbetrieb zwingend ins
Handelsregister eintragen lassen? Falls nein, wovon hängt das
dann ab?
In das Handelsregister werden nur „Kaufleute“ eingetragen. Wann ein „Unternehmer“ (im Sinne der obigen Ausführungen) als Kaufmann anzusehen ist, regelt das Gesetz. Konkret das Handelsgesetzbuch.
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__1.html
Dabei kommt es insb. auf die Ausführungen in Absatz 2 an. Diese Definition und ihre Auslegung ist aber nicht immer ganz einfach. Fraglich ist nämlich regelmäßig, ob ein „nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“ erforderlich ist.
Für Kleinunternehmer wird diese Frage wohl stets zu verneinen sein. Der Einzelunternehmer hingegen kann, ab einer gewissen Größe, durchaus eintragungspflichtig (weil Kaufmann) werden.
Welche Vor- bzw. Nachteile können sich daraus
ergeben? Und welche Kosten würden bei einer Eintragung
entstehen?
Als Folge der Eintragung, die übrigens auch freiwillig erfolgen kann, sind die für Kaufleute geltenden Regelungen des HGB zu nennen. Dies sind v.a. auch Anforderungen in puncto Buchführung und Rechnungslegung. So ergibt sich die Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz sowie einer Gewinn- und Verlustrechnung. Hier gelten sodann die Paragraphen §§ 238 ff. HGB.
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__238.html
Kosten dürften sich, je nach Kenntnisstand in Sachen Buchführung und Jahresabschlusserstellung, in diesem Bereich ergeben.
VG
Sebastian