ich beabsichtige meine Firma, ein Einzelunternehmen, mit einem Phantasienamen im Handelsregister einzutragen.
Ist es richtig, dass bei solchen Eintragungen der Zusatz „eingetragener Kaufmann“ erforderlich ist ?
Ich bin jedoch kein Kaufmann, außerdem betreibe die Firma nur nebenberuflich.Kann ich die Firma trotzdem eintragen lassen ?
Ist es richtig, dass bei solchen Eintragungen der Zusatz
„eingetragener Kaufmann“ erforderlich ist ?
Ich bin jedoch kein Kaufmann, außerdem betreibe die Firma nur
nebenberuflich.Kann ich die Firma trotzdem eintragen lassen ?
Doch, wenn du dich im Handelsregister eintragen willst, bis du ein Kaufmann mit allen Konsequenzen die dieses hat! (Reklamation, Haftung, …)
Ob nun aber der Zusatz erforderlich ist; keine Ahnung.
Danke, für die schnelle Antwort.
Das klingt ja „gefährlich“. Mit welchen Konsequenzen muss ich denn da rechnen ? Womöglich lohnt sich der Eintrag für neben-beruflich Selbstständige nicht ?
Ciao,
Swen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Bitte zu beachten: Ins Handelsregister wird nicht jeder eingetragen, es MÜSSEN bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein!!!
Umsatz, Betriebsvermögen UND Gewinn müssen bei Einzelunternehmen bestimmte Größenordnungen haben, damit man überhaupt eingetragen werden kann (Vollkaufmann)!
cu
Bernd
hier irrst Du!
Seit dem Handelsrechtreformgesetz kann sich jeder Gewerbetreibende ins HR eintragen lassen.
Er muß dann halt nur mit den Kosequenzen leben.
Ich denke da vor allem an Buchführungspflicht, Einschränkung der Rechte als Verbraucher und der (in D auch bald kommenden) Publizitätspflicht.