01.03.2004: Urteil wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (20 Tagessätze zu 15 Euro)
–> kein Eintrag ins pol. FZ?
14.11.2008: Urteil wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in 7 Fällen (70 Tagessätze zu 20 Euro)
–> Eintrag ins pol. FZ?
ist in diesem Fall der Eintrag rechtens, und wenn ja, wie lange bleibt dieser im FZ stehen?