Eintrag ins polizeil. führungszeugnis?

hallo
wenn jemand mit 16 jahren wg. ladendiebstahls angezeigt wird, eintrag ins polizeiliche führungszeugnis? bisher nicht auffällig geworden.
fagend croeti

hallo
wenn jemand mit 16 jahren wg. ladendiebstahls angezeigt wird,
eintrag ins polizeiliche führungszeugnis? bisher nicht
auffällig geworden.
fagend croeti

Nein, es gibt ne vorladung zur Polizei wo ich hingehn würde(bei soner sache lohnt es sich nicht nen RA einzuschalten) Sacvhe schildern sagen das es einem leid tut und wenn er noch nie straffällig war wird nix weiter passieren-so war es bei mir :smile:

Der sollte das aber absofort sein lassen.

hallo
wenn jemand mit 16 jahren wg. ladendiebstahls angezeigt wird,
eintrag ins polizeiliche führungszeugnis? bisher nicht
auffällig geworden.
fagend croeti

Hallo !

Angezeigt oder verurteilt???
Eine Anzeige ist nichts!

Das „Polizeiliche Führungszeugnis“ bekommst Du nur auf eigenen Wunsch. Bist Du verurteilt wegen einer Straftat, wird dieses im Zeugnis vermerkt. Je nach Höhe der Strafe, dann aber später nicht mehr.

Gruß max

Hallo,

nein, bei Jugendlichen gibt es nur das nichtöffentliche Erziehungsregister, und auch da werden nur Erziehungsmaßnahmen und aufwärts eingetragen. So lange es bei Ersttätern kleinerer Delikte zu einer Einstellung durch die StA kommt, landet die Sache nicht mal da, wenn ich mich recht erinnere. Außer StA und Gericht kommt aber auch niemand ans Erziehungsregister ran, für Stellen, die ein Führungszeugnis verlangen, sind die Sachen also nicht erreichbar.

Gruß vom Wiz

hallo
wenn jemand mit 16 jahren wg. ladendiebstahls angezeigt wird,
eintrag ins polizeiliche führungszeugnis? bisher nicht
auffällig geworden.
fagend croeti

danke
…wenigstens was zu aufatmen…

hallo
wenn jemand mit 16 jahren wg. ladendiebstahls angezeigt wird,
eintrag ins polizeiliche führungszeugnis? bisher nicht
auffällig geworden.
fagend croeti

Hallo Croeti,

prinzipiell sind die bereits vorhandenen Antworten zur Frage wohl richtig. Dennoch solltest Du Dir vergegenwärtigen, dass sich die Zeiten rapide ändern - im EDV-Zeitalter bleibt alles gespeichert. Die Geschichte mag zwar nicht im Führungszeugnis auftauchen - werden jedoch weitere Delikte begangen, kommen plötzlich auch die vergessenen Geschichten wieder hoch. Es darf heute nicht darauf vertraut werden, dass sich alle Staatsdiener an Rechtsvorschriften und Gesetze halten.

Neuestes Beispiel: Die Ermittlungsbehörden erstellen inzwischen unter Berufung auf „Gefahr im Verzug“ Bewegungsprofile von Verdächtigen, indem sie deren Handys durch unbemerktes "pingen"orten. Das ist eigentlich nur bei schweren Straftaten (Mord, Hochverrat etc.)und auf richterliche Anordnung zulässig. Trotzdem nutzen die Ermittler diese Möglichkeit inzwischen auch bei Bagatellen. Das ist zwar sehr unzulässig, aber auch sehr zweckmäßig. George Orwell läßt grüßen.

Merke: Was möglich ist, findet statt - wenn vielleicht auch unbemerkt. Also immer schön sauber bleiben…

Gruß
Dirk