Liebe Forianer!
wenn ich richtig verstanden habe, was ich so ergoogelt habe, dann ist ein neu gewählter vereinsvorstand sofort im amt nach der annahme der wahl… die eintragung ins vereinsregister hat lediglich deklarativen charakter…oder nicht?
und wenn das protokoll auf sich warten läßt, vor allem weil der abgewählte vorstand es nicht unterschreiben will(wenn er zb sitzungsleiter gewesen wäre und laut satzung unterschreiben müßte), wie kann man doch rechtssicherheit erlangen? (gäbe es da irgendwelche fristen, wenn nichts in der satzung steht)
und vor allem wie wäre so die herausgabe des vereinseigentums zu erwirken(abgewählter vorstand würde dies erst nach der eintragung ins vereinsregister tun wollen)?
herzlichen dank!
bulga-dance