Eintragung als Miteigentümer im Grundbuch

Hallo,

nehmen wir mal an Frau X. hat eine Immobilie von ihren Eltern gekauft und steht derzeit als alleinige Eigentümerin im Grundbuch.
Es bestehen noch Schulden an die Eltern (keine Bankschulden). Wie würde das vonstatten gehen, den Ehemann nachträglich als Miteigentümer der Wohnung eintragen zu lassen?

LG

Hi,

völlig Problemlos.

Einfach zum Notar gehen. Dort wird die Übertragung des Miteigentums vertragl. festgehalten und dann im Grundbuch vollstreckt.

Die Übertragung ist völlig unabhängig der Schuldverhältnisse, da hier das Objekt trotzdem zu 100% für die Verbindlichkeiten haftet -sofern grundbuchlich eingetragen.

Ich glaube aber, Du suchst nach einem Konstrukt um hier die Eigenheimzulage zu „retten“ …(früheres Posting)? Nur erschließt sich nicht der Hintergrund…

Hallo,
nachträglich als Eigentümer eintragen?
– es kann nur ab Erwerb als Eigentümer eingetragen werden und da Eigentum was tatsächliches ist, kann das nicht einfach rückdatiert werden.

zudem ist zu bedenken, dass Notarkosten, Grundbuchkosten und u.U. Grunderwerbssteuer anfallen.

Wenns darum geht die Eigenheimzulage zu retten und der Ehemann drinnen wohnen bleibt, überlass ihm einfach die Wohnung unentgeltlich, dann bleibt die Zulage erhalten. unentgeltliche Überlassung an den Vater müsste auch funktionieren…

lg

*upps* das Nachträglich ist zweideutig…

Rückwirkend ist natürlich nicht möglich…

Aktuell das Eigentum neu aufteilen … jederzeit möglich…

Wenns darum geht die Eigenheimzulage zu retten und der Ehemann
drinnen wohnen bleibt, überlass ihm einfach die Wohnung
unentgeltlich, dann bleibt die Zulage erhalten. unentgeltliche
Überlassung an den Vater müsste auch funktionieren…

Neee ich wollte wegen der Eigenheimzulage meinen Männe nicht verlassen *lach*. Wg. der EHZulage hab ich mich nu schlau gegoogelt. Die Eintragung im Grundbuch von ihm hat damit nix zu tun.
Trotzdem merci.

LG

Hallö,

Einfach zum Notar gehen. Dort wird die Übertragung des
Miteigentums vertragl. festgehalten und dann im Grundbuch
vollstreckt.

Die Übertragung ist völlig unabhängig der Schuldverhältnisse,
da hier das Objekt trotzdem zu 100% für die Verbindlichkeiten
haftet -sofern grundbuchlich eingetragen.

Ok.

Ich glaube aber, Du suchst nach einem Konstrukt um hier die
Eigenheimzulage zu „retten“ …(früheres Posting)? Nur
erschließt sich nicht der Hintergrund…

Was habt ihr nur mit der Eigenheimzulage -
das war eine andere Frage (früheres Posting) stimmt.

Danke für deine Hilfe!

LG