Hallo!
Nehmen wir mal an, die Personen A und B planen fürs nächste Jahr, eine Firma (OHG oder GmbH) zu gründen. Sie überlegen sich schon jetzt, mit welchem Markennamen sie ihre Dienstleistung anbieten wollen. Dementsprechend wollen sie auch ihre Firma benennen. Die Marke soll geschützt werden.
Nun recherchieren sie beim Deutschen Patent- und Markenamt, ob diese Marke bereits eingetragen ist. Sie finden heraus, dass der genaue Wortlaut noch nicht geschützt ist. Es gibt allerdings Ähnlichkeiten zu anderen Unternehmen.
Nun meine Frage: wie gehen A und B am besten vor, um herauszufinden, ob diese Ähnlichkeiten zum Problem werden könnten? Sollten sie einfach einen Antrag auf Eintragung stellen? Überprüft das DPMA von sich aus, ob die Ähnlichkeiten noch tolerabel sind? Bekommen A und B im Falle einer erfolgreichen Eintragung eine Garantie, dass sie nicht von den anderen Unternehmen belangt werden können? Oder wäre es besser, zunächst die anderen Markeninhaber bzw. dessen Anwälte zu kontaktieren und sich von denen eine Erlaubnis einzuholen? Natürlich sollen die Kosten so gering wie möglich gehalten werden und eine Eintragung kostet ja immerhin 300 Euro.
Zweite Frage: die Gesellschaft existiert ja noch nicht. Ist es problemlos möglich, dass einer von beiden sich die Marke als Privatperson schützen lässt, und dann später auf die Gesellschaft überträgt?
Axel
PS: Ich weiß, dass es eine FAQ mit Links zum Thema Markenrecht gibt. Aber ich habe dort nicht wirklich Antworten auf meine Fragen gefunden.

