Eintragung einer Marke

Hallo!

Nehmen wir mal an, die Personen A und B planen fürs nächste Jahr, eine Firma (OHG oder GmbH) zu gründen. Sie überlegen sich schon jetzt, mit welchem Markennamen sie ihre Dienstleistung anbieten wollen. Dementsprechend wollen sie auch ihre Firma benennen. Die Marke soll geschützt werden.

Nun recherchieren sie beim Deutschen Patent- und Markenamt, ob diese Marke bereits eingetragen ist. Sie finden heraus, dass der genaue Wortlaut noch nicht geschützt ist. Es gibt allerdings Ähnlichkeiten zu anderen Unternehmen.

Nun meine Frage: wie gehen A und B am besten vor, um herauszufinden, ob diese Ähnlichkeiten zum Problem werden könnten? Sollten sie einfach einen Antrag auf Eintragung stellen? Überprüft das DPMA von sich aus, ob die Ähnlichkeiten noch tolerabel sind? Bekommen A und B im Falle einer erfolgreichen Eintragung eine Garantie, dass sie nicht von den anderen Unternehmen belangt werden können? Oder wäre es besser, zunächst die anderen Markeninhaber bzw. dessen Anwälte zu kontaktieren und sich von denen eine Erlaubnis einzuholen? Natürlich sollen die Kosten so gering wie möglich gehalten werden und eine Eintragung kostet ja immerhin 300 Euro.

Zweite Frage: die Gesellschaft existiert ja noch nicht. Ist es problemlos möglich, dass einer von beiden sich die Marke als Privatperson schützen lässt, und dann später auf die Gesellschaft überträgt?

Axel

PS: Ich weiß, dass es eine FAQ mit Links zum Thema Markenrecht gibt. Aber ich habe dort nicht wirklich Antworten auf meine Fragen gefunden.

Hallo!

das einfachste ist es die Eintragung der M. zu beantragten. Das Amt prüft von sich aus, ob die Marke eingetragen werden kann.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass andere keinen Einspruch auf diese Eintragung erheben könnten.
Die Inhaber anderer Marken zu fragen halte ich für keine gute Idee, da kommt ihr wahrscheinlich nicht sehr weit und weckt lediglich schlafende Hunde.
Eine vor euch durchgeführte Recherche mag für euch zwar plausibel sein,
ein solches Rechercheergebnis kann aber vom Amt anders gewertet werden.
Die Bewertungskriterien muß man schon genau kennen.

Am sichersten ist es daher sich an einen Patent- oder Markenanwalt zu wenden (etwa www.bettinger.de).
Patent- oder Markenanwälte nehmen dann auch für euch die Eintragung vor und beraten euch für welche Klassen die Eintragung überhaupt sinnvoll ist etc.

Gruß
Ander

Uii
das ist aber eine gefährliche Antwort:

„Das Amt prüft von sich aus, ob die Marke eingetragen werden
kann“

ja, aber nur Absolute Schutzhindernisse dh wenn die Marke glatt beschreibend ist oder ein Freihaltebedürfnis vorliegt. Kollisionen mit anderen Marken werden NICHT geprüft!!!

Also immer zum fachmann…

Hallo Axel,

das mit den Marken ist immer eine „haarige“ Angelegenheit.

Nun meine Frage: wie gehen A und B am besten vor, um
herauszufinden, ob diese Ähnlichkeiten zum Problem werden
könnten?

Besteht branchennähe zur bereits eingetragenen Marke?
Wenn nein, dann ist das schonmal gut.
Wenn ja, dann muss man die Klassen genauer überpüfen.

Bekommen A und B im Falle einer
erfolgreichen Eintragung eine Garantie, dass sie nicht von den
anderen Unternehmen belangt werden können?

Ihr bekommt nur eine Garantie, dass euch jeder abmahnen kann, wie er lustig ist.
Wir sind hier in Deutschland…

Zweite Frage: die Gesellschaft existiert ja noch nicht. Ist es
problemlos möglich, dass einer von beiden sich die Marke als
Privatperson schützen lässt, und dann später auf die
Gesellschaft überträgt?

Eine Marke kannst du an jede beliebige (natürliche/juristische) Person übertragen.

Was du aber auf alle Fälle noch überprüfen solltest:

Gibt es eine Gemeinschaftsmarke?

http://oami.eu.int/de/default.htm

Gemeinschaftsmarken sind Marken, die man nur einmal einzutragen braucht und dann innerhalb der EU gelten.

Gibt es eine internationale Marke?

http://www.wipo.int/ipdl/en/search/madrid/search-str…

Eine internationale Marke hat den Vorteil, dass man diese ebenfalls - wie die Gemeinschaftsmarke - nur einmal anzumelden braucht und nicht bei jedem Land einzeln eine Marke anmelden muss.
Die Länder kann man bei einer internationalen Marke frei auswählen, wo die Marke eingetragen werden soll.

Weiterhin ist noch zu überprüfen, ob bereits Titelschutz von einem anderen Unternehmen in Anspruch genommen wird.

http://www.titelschutzanzeiger.de

Wie du siehst, solltest du am besten zu einem Anwalt gehen, der auf Marken- bzw. Patentrecht spezialisiert ist.

Viel Erfolg!

Norbert

Danke erstmal für die Hinweise!

Besteht branchennähe zur bereits eingetragenen Marke?
Wenn nein, dann ist das schonmal gut.
Wenn ja, dann muss man die Klassen genauer überpüfen.

Nehmen wir mal an (ist natürlich total fiktiv…), zu einer Marke besteht Branchennähe. Offenbar ist der Markeninhaber aber nicht mehr am Markt aktiv. Zum Rest der Markeninhaber besteht keine branchennähe.

Ihr bekommt nur eine Garantie, dass euch jeder abmahnen kann,
wie er lustig ist.
Wir sind hier in Deutschland…

Wenn eine Abmahnung bedeutet, dass der Name nicht mehr verwendet werden darf, könnte man das ja noch akzeptieren. Aber könnte das Ganze auch finanzielle Konsequenzen haben?

Gibt es eine Gemeinschaftsmarke?

Gibt es eine internationale Marke?

Nein, das ist gecheckt.

Wie du siehst, solltest du am besten zu einem Anwalt gehen,
der auf Marken- bzw. Patentrecht spezialisiert ist.

Tja diese Anwälte. Gerade heute bei den Simpsons: Anwalt Lionel Huts ist bei den Simpsons zu Gast. Bart sagt: „Wenn ich groß bin möchte ich auch mal Anwalt werden!“ Huts: „Prima, Amerika braucht unbedingt noch mehr Anwälte! Was wäre die Welt bloß ohne Anwälte…[stellt sich friedlich vereinte, glückliche Menschen vor]“.

In D sind wir auch bald soweit, gerade was Abmahnungen ins Blaue angeht. Deshalb habe ich ja die Frage gepostet. Ich hoffe, ich werde jetzt nicht verklagt :smile:

Danke erstmal für die Hinweise!

Gern geschehen.

Besteht branchennähe zur bereits eingetragenen Marke?
Wenn nein, dann ist das schonmal gut.
Wenn ja, dann muss man die Klassen genauer überpüfen.

Nehmen wir mal an (ist natürlich total fiktiv…), zu einer
Marke besteht Branchennähe. Offenbar ist der Markeninhaber
aber nicht mehr am Markt aktiv. Zum Rest der Markeninhaber
besteht keine branchennähe.

Wenn der Markeninhaber länger als 5 Jahre die Marke nicht benutzt hat, dann kannst du einen Antrag auf Löschung der Marke stellen.
Sollte das nicht gehen, ist zu überprüfen ob das Unternehmen in ganz Deutschland bekannt ist oder ob es sich nur um ein Unternehmen an einem Ort handelt, ohne dass es Zweigniederlassungen oder dergleichen betreibt.
Wenn das Unternehmen im Internet aktiv ist, dann sieht das schon wieder anders aus, mit der örtlichen Nähe.
Weil die ist dann sogut wie immer da, wenn man das mal so ausdrücken kann.

Wenn eine Abmahnung bedeutet, dass der Name nicht mehr
verwendet werden darf, könnte man das ja noch akzeptieren.
Aber könnte das Ganze auch finanzielle Konsequenzen haben?

Finanzielle Konsequenzen könnten sein:

  • Kunden finden euch im Internet nicht mehr unter eurer Marke --> Kundenverlust

  • Übernahme der Kosten des gegnerischen Anwalts
    Aktueller Fall bei mir:
    Streitwert 100.000 Euro --> 1780 Euro Kosten, die ich blechen muss

In D sind wir auch bald soweit, gerade was Abmahnungen ins
Blaue angeht. Deshalb habe ich ja die Frage gepostet. Ich
hoffe, ich werde jetzt nicht verklagt :smile:

Falsch!
Wir sind bereits in Deutschland soweit!
Wenn ich wollte, könnte ich dir jetzt einen Anwalt an den Hals hetzen.
Natürlich ist das unbegründet.
Aber wenn du unterschreibst, dann habe ich schon das, was ich wollte :wink:
Jeder kann in Deutschland jeden abmahnen.
Und wenn du abgemahnt wurdest, dann musst du erstmal handeln, damit nicht schlimmere Konsequenzen drohen.

Viel Erfolg!

Norbert