Eintragung einer Sicherungshypothek, wer kennt das

ich habe eine Frage zwecks Eintragung einer sog. Sicherungshypothek. Bin seit 2 Jahren getrennt, aber immer noch nicht geschieden weil mein Ex die Sachen für den Versorgungsausgleich nicht abgibt. Es wurde mittlerweile Haftantrag gestellt. Er zahlt keinerlei Unterhalt und ich hab auch die vollstreckbaren Titel bei der Hand. Er hat Eigentumswohnung in Rheinland Pfalz, die er evtl. verkaufen wird, da er mehr Klagen am Hals hat (Räumungsklage, Unterhaltsklage). Mir wurde gesagt ich könnte eine Sicherungshypothek eintragen lassen im Grundbucham Neustand/Weinstraße, weil dort die Wohnung ist. Wie funktioniert sowas. Habe nur die Adresse der Wohnung, sonst nix.
Vielen Dank für Eure Hilfe. Gruß Marion

Sicherungshypothek

ich habe eine Frage zwecks Eintragung einer sog.
Sicherungshypothek. Bin seit 2 Jahren getrennt, aber immer
noch nicht geschieden weil mein Ex die Sachen für den
Versorgungsausgleich nicht abgibt. Es wurde mittlerweile
Haftantrag gestellt. Er zahlt keinerlei Unterhalt und ich hab
auch die vollstreckbaren Titel bei der Hand. Er hat
Eigentumswohnung in Rheinland Pfalz, die er evtl. verkaufen
wird, da er mehr Klagen am Hals hat (Räumungsklage,
Unterhaltsklage). Mir wurde gesagt ich könnte eine
Sicherungshypothek eintragen lassen im Grundbucham
Neustand/Weinstraße, weil dort die Wohnung ist. Wie
funktioniert sowas. Habe nur die Adresse der Wohnung, sonst
nix.

Hallo Marion,
soweit ich weiß, kannst Du mit einer Sicherungshypothek Deine Forderungen sichern lassen. Näheres sagt man Dir beim Grundbuchamt.
Viel Erfolg!
Franz

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.’).
hi,

Folgende Vollstreckungsverfahren können bei Grundstücken durchgeführt werden :

Es gibt drei Vollstreckungsverfahren, mit denen ein Gläubiger einer titulierten Forderung auf ein Grundstück des Schuldners zugreifen kann:

Durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek,
d.h. der Gläubiger kann sich in das für das fragliche Grundstück bestehende Grundbuch ein Grundpfandrecht eintragen lassen und sich so einen bestimmten Rang am Grundstück sichern lassen.
Rang bedeutet, dass derjenige Gläubiger, der sich zuerst eintragen lässt, auch bei der Befriedigung zuerst berücksichtigt wird
(„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“).
Die Voraussetzung für die Eintragung einer Zwangshypothek sind folgende:

Titel, Klausel, Zustellung
Mindestbetrag der zu vollstreckenden Forderung: DM 1.000 €, wobei Zinsen, nicht aber Kosten, unberücksichtigt bleiben
der Antrag ist an das Grundbuchamt (Abteilung des Amtsgerichts), in dessen Bezirk das zu belastende Grundstück liegt, zu richten

Wichtig:
Hat der Schuldner mehrere Grundstücke, darf der Gläubiger nicht auf jedem Grundstück eine Zwangshypothek in voller Höhe des Titels eintragen lassen, sondern muss entweder den Gesamtbetrag auf einem Grundstück eintragen lassen oder den Betrag der Forderung auf die einzelnen Grundstücke verteilen. Dabei ist stets darauf zu achten, ob auf dem Grundbuchblatt mehrere Grundstücke eingetragen sind.

ich Hoffe ich konnte wenig Helfen

netten Gruss aus berlin

Samir

ich Hoffe das das Grundbuch nicht schon Voll ist von von anderen Gläubugern, weil Du schreibst :

da er mehr Klagen am Hals hat
(Räumungsklage,Unterhaltsklage usw. ).

******************** Dein Beitrag **********************

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