Hallo an alle!
Ich sitze derzeit an meiner Steuererklärung für 2010 und bin auf ein Problem gestossen.
Ich habe vom Arbeitsamt 2 Entgeldbescheinigungen bekommen, eine über das Arbeitslosengeld I und eine für „Entgeld für Rentenversicherung“. Darin steht auch, daß die bezogene Leistung steuerfrei ist, sie aber dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG unterliegt und ich sie deshalb in der Steuererklärung angeben muss.
Nur wo?? Das Arbeitslosengeld konnte ich eintragen, aber wo trage ich diese Rentenversicherungsbeiträge ein?
Bin um jede Hilfe dankbar!
Dankbare Grüße,
Myriam