Hallo an alle!
Ich sitze derzeit an meiner Steuererklärung für 2010 und bin auf ein Problem gestossen.
Ich habe vom Arbeitsamt 2 Entgeldbescheinigungen bekommen, eine über das Arbeitslosengeld I und eine für „Entgeld für Rentenversicherung“. Darin steht auch, daß die bezogene Leistung steuerfrei ist, sie aber dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG unterliegt und ich sie deshalb in der Steuererklärung angeben muss.
Nur wo?? Das Arbeitslosengeld konnte ich eintragen, aber wo trage ich diese Rentenversicherungsbeiträge ein?
Bin um jede Hilfe dankbar!
Dankbare Grüße,
Myriam
Hallo,
Da kenne ich mich nicht aus.
Ich denke, Sie müssen auch nur das Arbeitslosengeld eintragen.
Viele Grüße
Lukas
Hallo Myriam,
sorry, das fällt in den Bereich der Steuerberatung und dazu darf ich keine Auskünfte erteilen - die Steuerberaterkammer ist da mitunter sehr kleinlich. Daher wende Dich bitte an das entsprechende Forum hier bei „wer weiss was“.
Viel Erfolg und alles Gute
S. Heddinga
Sie haben keine Leistung im Sinne des Rentenbezuges erhalten. Legen Sie die Bescheinigung in Kopie Ihrer Erklärung bei
MfG
Ulrich Schipporeit
Leider kann ich Ihnen diese Frage auch nicht beantworten, aber gehen Sie einmal auf die Seite: www.klicktipps.de/einkommenssteuererklärung
Die werden doch automatisch geemldet, immerhin „arbeitet“ die Stasi namens ARGE doch mit der Finze zuammen, weshalb man „Nebenverdienern“ leichter auf die Schliche kommt und sie dann vor Gericht bringt, was ich als völlig unnötig erachte. Wirtschaftlich denkt die ARGE nie!