Eintragung Erbbaurechtszinsänderung im Grundbuch

Liebe/-r Experte/-in,

gibt es eine rechtliche Verpflichtung des Erbbauberechtigten, Erhöhungen des Erbauzinses auf der Grundlage von Indexsicherung als Belastung zugunsten des Erbbaurechtsgebers im Grundbuch eintragen zu lassen ? Wo könnte ich diese Verpflichtung nachlesen und wer hat ggfls. die Notar- und Grundbuchkosten dieser Eintragungen zu übernehmen ?

mfG Martinha

Hallo,
die Anpassungen während der Laufzeit werden lediglich schriftlich fest gehalten und nicht im Grundbuch eingetragen - so zumindest mein Wissensstand.

MfG.
Florian