Liebe/-r Experte/-in,
gibt es eine rechtliche Verpflichtung des Erbbauberechtigten, Erhöhungen des Erbauzinses auf der Grundlage von Indexsicherung als Belastung zugunsten des Erbbaurechtsgebers im Grundbuch eintragen zu lassen ? Wo könnte ich diese Verpflichtung nachlesen und wer hat ggfls. die Notar- und Grundbuchkosten dieser Eintragungen zu übernehmen ?
mfG Martinha