Hallo Forum,
folgender Fall:
- Vater hat Schulden und ein Haus (in dem er selbst wohnt)
- Söhne zahlen die Schulden und es soll eine Grundschuld auf das Haus/Grundstück eingetragen werden
- Überschreibung des Hauses ist z.Zt. nicht sinnvoll
- Die Grundschuld muss durch einen Notar eingetragen werden
- Der Notar sagt, er brauche eine „Zweckerklärung“. Diese wollen wir aus Kostengründen selbst erstellen
- Reicht es nicht, in einem Darlehensvertrag einfach einen Passus, das eine Grundschuld eingetragen werden muss, aufzunehmen?
Vielen Dank vorab!