Eintragung Grundschuld nach Zahlung Schulden

Hallo Forum,

folgender Fall:

  • Vater hat Schulden und ein Haus (in dem er selbst wohnt)
  • Söhne zahlen die Schulden und es soll eine Grundschuld auf das Haus/Grundstück eingetragen werden
  • Überschreibung des Hauses ist z.Zt. nicht sinnvoll
  • Die Grundschuld muss durch einen Notar eingetragen werden
  • Der Notar sagt, er brauche eine „Zweckerklärung“. Diese wollen wir aus Kostengründen selbst erstellen
  • Reicht es nicht, in einem Darlehensvertrag einfach einen Passus, das eine Grundschuld eingetragen werden muss, aufzunehmen?

Vielen Dank vorab!

Hallo,

leider kann ich nicht weiterhelfen.

M. Rettig

Erstmal Danke für die Antwort!

Kennen Sie sich mit Zweckerklärungen aus? Wir suchen ein einfaches Formular, um die Grundschuld eintragen zu können.