muß man immer noch in die Handwerksrolle eingetragungen werden, bzw. die Meisterprüfung haben, um im Elektomaschinenbauer-Handwerk selbstständig tätig zu sein ?
Geh es auch ohne?
Was ist mit dem EU Recht (Ausländer?) usw.
mir geht es hauptsächlich um die Fragen:
a) Eintragung in die Handwerksrolle . Ist es Pflicht ?
b) Ausländer (z.B. Spanier) ohne Meisterbrief, aber über 10 Jahre in
diesem Beruf tätig, gibt es da eine Sonderregelung ?
Danke im voraus für viele Antworten
schorschi
HwO - Elektromaschinenbauer
Hi !
Sämtliche Regelungen dazu finden sich in der Handwerksordnung (HwO) in den ersten 20 Paragrafen und den Anlagen A und B zu diesem Gesetz.
a) Eintragung in die Handwerksrolle . Ist es Pflicht ?
Nach Anlage A zur HwO handelt es sich bei dem Gewerk des Elektromaschinenbauers noch immer um ein zulassungspflichtiges und eintragungspflichtiges Gewerk.
b) Ausländer (z.B. Spanier) ohne Meisterbrief, aber über 10
Jahre in
diesem Beruf tätig, gibt es da eine Sonderregelung ?
Nach § 9 HwO wird der Bundesarbeitsminister ermächtigt, Regelungen für die Anerkennung der Abschlüsse von EU-Bürgern zu erlassen. Da ich leider nur die Handwerksordnung zur Hand habe, kann ich nur die folgenden Tipps zur Rechersche geben, ob diese Regelungen bereits erlassen wurden:
- Suche auf der I-net Seite des BMWA (Ministerium Wirtschaft und Arbeit)
- Lektüre eines Kommentares zur HwO (entweder Uni-Bibliothek oder meist etwas aktueller gut sortierte Buchhandlungen)
- Einfach mal mit einem Sachbearbeiter beim Gewerbeamt sprechen. Wir hatten da letztens im Norden der Republik eine ganz nette Dame, die kurz vor ihrer Rente noch jede Menge der Sonderregelungen ausgenutzt hat und dadurch die Eintragung ermöglicht hat.
BARUL76
muß man immer noch in die Handwerksrolle eingetragungen
werden, bzw. die Meisterprüfung haben, um im
Elektomaschinenbauer-Handwerk selbstständig tätig zu sein ?
Geh es auch ohne?
Was ist mit dem EU Recht (Ausländer?) usw.
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mir geht es hauptsächlich um die Fragen:
a) Eintragung in die Handwerksrolle . Ist es Pflicht ?
b) Ausländer (z.B. Spanier) ohne Meisterbrief, aber über 10
Jahre in
diesem Beruf tätig, gibt es da eine Sonderregelung ?
Danke im voraus für viele Antworten
schorschi
Hi Schorschi,
die Anmeldung einer Firma im europäischen Ausland tangiert nicht die (ausschließlich in D.) geltende Handwerksordnung. Sofern also z. B. jemand in Spanien dieses Handwerk dort anmelden kann, darf er es grundsätzlich in allen EU-Mitgliedsländern ausüben, sofern es in diesen Ländern nicht wieder für bestimmte Tätigkeiten Qualifikationsnachweise odgl. gibt. In D. z. B. muss die ordnungsgemäße Elektroinstallation von einem Meisterbetrieb des Elektrohandwerks bescheinigt werden, bevor der Anschluss an das öffentliche Stromnetz erfolgt.